Hallo "Gerd53".
Das Problem der Ferndiagnose ist immer, dass auch die Fachleute unter uns die letzte Entscheidung darüber, ob es ausreichend war oder nicht, nicht treffen können.
Beim vorletzten Bild kann man rechtsseitig erkennen, dass dort das Stützkorn beim Schleifen freigelegt wurde. Besser geht es nicht!
Aber bei den anderen Fotos sind helle Anhaftungen erkennbar, die nicht einzuschätzen sind.
Um einmal das Problem zu verdeutlichen:
Wenn es sich bei den hellen Stellen um Ablagerungen von Feinsedimenten handelt (die treten bei neuen Estrichen auf, das aber nur als Beispiel), verfügte diese Schicht möglicherweise nicht über den Haftverbund und die EIgenfestigkeit, um den Verbund zwischen Estrich und Folgeschichten gewährleisten zu können.
Ich will Dir damit weder ANgst machen, noch "eiere" ich um die Wahrheit herum.
Würde ich diese Flächen selbst sehen, könnte ich nach kurzer Prüfung sofort eine entsprechende Bewertung abgeben.
Das ist nun aber die Aufgabe des Folgegewerks. Und diese Bewertung wie auch Verantwortung kann man keinem abnehmen!
Wenn ein Fliesenleger keramische Platten verlegen soll, MUSS er den Untergrund prüfen. Das ist die Prüfungs- und Sorgfaltspflicht eines jeden Boden-, Parkett- und Fliesenlegers.
Insofern muss dieser Hinweis auch das Ende Deiner Anfrage bedeuten.
Wenn der Folgeunternehmer nach Prüfung diese Fläche freigibt, dann gehen wir davon aus, dass dies auch in technischer Hinsicht zutrifft.
Ansonsten ist er (aber das sowieso) in der Gewährleistung für Folgeschäden, die aus seinerm Verantworungsbereich heraus resultieren werden.
Egal, ob Laienverleger oder professioneller Verlegebetrieb!
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Gruß und gutes Gelingen: KlaRa