Das Problem ist nicht der Steuerberater, das Problem ist häufig der Mandant.
Wenn da auf der Sanitärrrechnung drauf steht "Bad 1. OG Badewanne", dann kannst du das als Steuerberater nicht im EG ansetzen. Da kann der Mandant noch so draufrumkritzeln, dass das fürs EG war, das wird einfach nicht glaubhaft.
Steht da drauf Bädersanierung EG und 1. OG, dann teilst du die Rechnung nach m² auf.
Steht auf der Rechnung Sanierung Bad EG, dann kannst du das direkt der Vermietung zuordnen.
Also immer schön drauf achten, was der Handwerker drauf schreibt.