Das ist so die Standardaussage bei GU/GÜ und vermutlich auch Bauträger, wobei ich noch nicht überzeugt bin, dass es sich hier um einen solchen handelt.
Kaufst du das fertige Werk mitsamt Grundstück oder ist es dein Grundstück deine Päne und ein Bauunternehmen baut das für dich (dann wäre GU, der richtige Terminus. Wenn du selbigen Unternehmer auch mit der Planung beauftragt hast, wäre es ein GÜ und nur wenn du auch das Grundstück von ihm erwirbst, ist es ein Bauträger)?
Bei mir war das ähnlich, nur dass wir die Fenster in Eigenleistung eingebaut haben und da die schon geliefert waren, sie auch schnell weg haben wollten.
Mein GÜ wies jegliche evtl. Schadensansprüche von sich, wenn wir schon nach Unterspannbahn die Fenster einbauten. Dachdecker meinte, kaputt geht nichts, weil sie die Steine immer vom Haus weg schneiden - es würde nur staubig.
De Facto ist nichts passiert und ich hatte ein Walmdach mit vier Graten (viel schneiden).
Das Fenster nicht auf Maß gefertigt werden ist übrigens Quatsch mit Soße. Wenn man sein Haus auf Baumarktware plant vielleicht (dann sollte man aber den Maurern besonders auf die Finger schauen). Aber ansonsten werden die Profile immer auf Maß gefertigt ist auch kein Ding, die Maschinen können das alles.
Normalerweise wird sogar im Rohbau sogar nochmal Aufmaß genommen. Haben wir nicht, wegen Lieferzeit (acht Wochen) Hätten wir im nachhinein machen können und wäre bei einem Fenster auch gut gewesen. So mussten wir bei einer Öffnung schön Ziegel meißeln.
Also wenn Bauträger, hast du keine Chance, der wird sein Ding so machen wie er will.
Wenn GU/GÜ sprich Ihn von Fensterschäden durch Dachziegel frei. Dann lässt er die Fenster (sofern shcon fertig) vielleicht nach der Unterspannbahn einbauen und dann könnten die Rohinnenausbaugewerke schon anfangen.