Möglicher Anbau an bestehender Immobilie

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T

Tobilayo

Hallo, danke für die antworten. Ich habe mich bislang selbst sehr mit der Thematik beschäftigt und versuche möglichst viele Dinge selbst zu klären.
 
N

nordanney

Nein. Ich bin der Meinung, dass die Außenwände nicht dazugehören, die Innenwände schon. Es wird auch von Bruttowohnfläche geredet.
Sorry. Der Meinung sein hilft nicht

Schaust Du in die Verordnung aus 1977
1724399840458.png

Die Umfassungswände = Außenwände gehören dazu

Das ist heute übrigens noch immer so. Geschossflächenzahl / Vollgeschosse = Außenmaße.
Vielleicht bringst Du irgendetwas durcheinander, Geschossflächenzahl hat ja auch gar nichts mit der Bruttowohnfläche zu tun.
 
Zuletzt aktualisiert 16.02.2025
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