T
Torti2022neu
Zunächst sollte man unterscheiden zwischen Alleineigentum (Einfamilienhaus) und Teileigentum (Eigentumswohnung).Wie seht ihr das bzw. wie habt ihr das bei euch geregelt?
Bei der ETW sollte man immer, auch beim Neubau, eine Instandhaltungsrücklage bilden. Die Höhe lässt sich nach verschiedenen Formeln berechnen - je nach Alter.
Bei Neubauhaus sehe ich in den ersten 10 Jahren nicht den Bedarf nach einer expliziten Instandhaltungsrücklage. Dafür geht zu wenig kaputt. Danach kann man an den systematischen Aufbau denken.
Was ich viel wichtiger finde, ist eine grundsätzliche Mindestrücklage. Dabei ist egal, ob sie für die neue Wohnlandschaft (auch da können beim neuen Wohnzimmer schnell T€ 10+X zusammen kommen), das Auto oder eben fürs Haus gebraucht wird. Und diese Rücklage muss immer umgehend und schnell wieder aufgefüllt werden.
Wie hoch muss sie sein? Hängt von Eurem Leben ab.