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Heimwerker2079
Hallo zusammen!
ich wohne in Niedersachsen und besitze ein Einfamilienhaus aus dem Jahr 2017. Im Obergeschoss gibt es vier bodentiefe Fenster.
Zur Absturzsicherung sind Französische Balkone montiert. Da mir die Französische Balkone optisch nicht gefallen,
möchte ich diese gern austauschen/ austauschen lassen. Auf der Suche nach einem Ersatz bin ich von einem Metallbauer darauf hingewiesen worden, dass eine Verankerung der Balkone immer im eigentlichen Mauerwerk (in meinem Falle Poroton) zu erfolgen hat. Eine Montage nur in der Verblendfassade (Klinker) wäre unzulässig.
Ist das korrekt? Wären also alle Balkone die nur an der Klinkerfassade oder in der Fensterlaibung (ebenfalls noch Verblendfassade) verankert werden unzulässig?
Gibt es z.B. eine DIN-Norm in der genau beschrieben ist wie die Befestigung auszusehen hat?
Vielen Dank und mit beste Grüße!
Peter
ich wohne in Niedersachsen und besitze ein Einfamilienhaus aus dem Jahr 2017. Im Obergeschoss gibt es vier bodentiefe Fenster.
Zur Absturzsicherung sind Französische Balkone montiert. Da mir die Französische Balkone optisch nicht gefallen,
möchte ich diese gern austauschen/ austauschen lassen. Auf der Suche nach einem Ersatz bin ich von einem Metallbauer darauf hingewiesen worden, dass eine Verankerung der Balkone immer im eigentlichen Mauerwerk (in meinem Falle Poroton) zu erfolgen hat. Eine Montage nur in der Verblendfassade (Klinker) wäre unzulässig.
Ist das korrekt? Wären also alle Balkone die nur an der Klinkerfassade oder in der Fensterlaibung (ebenfalls noch Verblendfassade) verankert werden unzulässig?
Gibt es z.B. eine DIN-Norm in der genau beschrieben ist wie die Befestigung auszusehen hat?
Vielen Dank und mit beste Grüße!
Peter