Müllablagerungen auf Grundstück

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Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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W

Wastl

Wenn ein Gutachter sagt: sauberer Boden, dann ist der Boden sauber!
Du musst schon etwas Glauben in die Fähigkeiten der Gutachter / Fachleute haben, sonst wird der Hausbau nichts.
Ich würde mir keine Sorgen mehr machen, wenn du ein nachweislich sauberes Grundstück kaufst. Du hast sogar den Vorteil, dass die Investition der Verkäufer trägt - sowas ist heutzutage schon selten!
 
B

Bieber0815

Du könntest selbst einen Gutachter wählen und selbst beauftragen und dabei hinterfragen, nach welchem Muster er welche Proben nimmt und welche Analysen durchgeführt werden.

Du könntest zusätzlich zum Bodengutachten eine Analyse des "weißen Pulvers" beauftragen.

IMHO -- ohne die konkreten Umstände zu kennen -- bist Du übervorsichtig (dass ich das in dem Zusammenhang mal sage ...). Einem unabhängigen, soliden Gutachter darfst Du vertrauen! Wenn der nichts findet, ist da nichts.

Sollten Grundstücke in der Nachbarschaft belastet sein, kann über die Jahre natürlich eine Kontamination wandern bzw. sich ausbreiten (wird dabei verdünnt). In diesem Fall hilft eine Gutachten Deines Grundstücks heute nicht weiter. Also neben einer Tankstelle ...

Andere Frage:
Willst Du ein Grundstück kaufen in einer Gegend, in der Leute ihren Müll abladen? Was leben da für Leute? Gibt's keine besseren Gegenden?
 
Y

ypg

Der Gutachter macht jetzt ein Gutachten. In dem Gutachten bestätigt er bspw. Altlastenfreiheit und sauberen Boden. Da ich nicht weiß, wie man sowas überprüft, ist meine Frage, ob man dann, nach dem Gutachten, auch wirklich davon ausgehen kann, das der Boden sauber ist oder bleibt immer ein Restrisiko, weil sowas nicht 100% überprüft werden kann?
Er wird nicht Dein ganzes Grundstück durchsieben und jedes einzelne Korn analysieren! Er wird Bodenproben nehmen - wieviel, das weiss ich nicht. Sicherlich in einem Raster, von dem man dann auf das ganze Grundstück schliessen kann. Zumindest soviel, dass ein studierter Mensch mit Fachwissen ein Gutachten erstellen kann, welches unanfechtbar vor Gericht sein wird.

So gehen wir mal davon aus - Altlastenfrei und sauberer Boden. Findet man dann vielleicht aber doch nach ein paar Jahren Spuren von bspw. Benzin oder Öl, kann ich den Gutachter dann zur Rechenschaft ziehen, weil er mir Altlastenfreiheit und sauberen Boden damals bestätigt und begutachtet hatte?
Nein, natürlich nicht. Deine Schwiegermutter kann ja dort in der nächsten Zeit (nach Bodengrundgutachten) mit Ihrer rostigen Laube ein paar Stellen verunreinigen ;)

Dann können natürlich Spuren von irgendwas (Benzin oder Öl) vorzufinden sein, allerdings machen "Spuren von ..." noch keinen Altlastenschaden. Insofern kann auch eine kleine Verunreinigung durch Reste eines 5-Liter-Kanister Benzin nicht unbedingt durch eine Probe gesichert werden, weil dieser Bodenbereich einfach nur durch das Raster fällt. Wenn die Giftstoffe dieser Reste nicht gerade den Boden weitläufig konzentriert kontaminiert haben, dass man daraus eine Verunreinigung erkennen kann, ist dort auch keine Verunreinigung im Sinne von "Altlast". Schliesslich gibt es dafür sogenannte Grenzwerte, die "Spuren von... " bewerten.

Ich kenne keine Altlastgutachten. Dennoch wird dort wohl kein Zweizeiler im Sinne von "hier ist nix" stehen, sondern ein mehrseitiges Gutachten, auf dem Proben mit Grenzwerten gegengesetzt werden, wie auch eine stufenweise Kontamination dargestellt wird (wenn sie denn vorhanden) - mit einer Schlussfolgerung, ob das Grundstück als "verseucht" gilt oder nicht.
ich würde mich sehr wundern, wenn ein Dachpappenrest und ein leerer Kanister das Grundstück gleich zur Altlastdeponie machen.
Sei mal froh, dass die jetzigen Eigentümer dieses Gutachten bezahlen :)
 
S

SirSydom

Ich habe in dem Kaufvertrag meines Grundstücks (welches vorher teilgewerblich genutzt wurde, Schreinerei) in 2jähriges Rücktrittsrecht im Falle von Altlasten reinverhandelt.
Sprich: Finden wir beim Erstellen der Baugrube Plutonium, bekommt er es zurück.
Ist aber nur eine Absicherung für wirklich massive Altlasten.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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