Der Gutachter macht jetzt ein Gutachten. In dem Gutachten bestätigt er bspw. Altlastenfreiheit und sauberen Boden. Da ich nicht weiß, wie man sowas überprüft, ist meine Frage, ob man dann, nach dem Gutachten, auch wirklich davon ausgehen kann, das der Boden sauber ist oder bleibt immer ein Restrisiko, weil sowas nicht 100% überprüft werden kann?
Er wird nicht Dein ganzes Grundstück durchsieben und jedes einzelne Korn analysieren! Er wird Bodenproben nehmen - wieviel, das weiss ich nicht. Sicherlich in einem Raster, von dem man dann auf das ganze Grundstück schliessen kann. Zumindest soviel, dass ein studierter Mensch mit Fachwissen ein Gutachten erstellen kann, welches unanfechtbar vor Gericht sein wird.
So gehen wir mal davon aus - Altlastenfrei und sauberer Boden. Findet man dann vielleicht aber doch nach ein paar Jahren Spuren von bspw. Benzin oder Öl, kann ich den Gutachter dann zur Rechenschaft ziehen, weil er mir Altlastenfreiheit und sauberen Boden damals bestätigt und begutachtet hatte?
Nein, natürlich nicht. Deine Schwiegermutter kann ja dort in der nächsten Zeit (nach Bodengrundgutachten) mit Ihrer rostigen Laube ein paar Stellen verunreinigen ;)
Dann können natürlich Spuren von irgendwas (Benzin oder Öl) vorzufinden sein, allerdings machen "Spuren von ..." noch keinen Altlastenschaden. Insofern kann auch eine kleine Verunreinigung durch Reste eines 5-Liter-Kanister Benzin nicht unbedingt durch eine Probe gesichert werden, weil dieser Bodenbereich einfach nur durch das Raster fällt. Wenn die Giftstoffe dieser Reste nicht gerade den Boden weitläufig konzentriert kontaminiert haben, dass man daraus eine Verunreinigung erkennen kann, ist dort auch keine Verunreinigung im Sinne von "Altlast". Schliesslich gibt es dafür sogenannte Grenzwerte, die "Spuren von... " bewerten.
Ich kenne keine Altlastgutachten. Dennoch wird dort wohl kein Zweizeiler im Sinne von "hier ist nix" stehen, sondern ein mehrseitiges Gutachten, auf dem Proben mit Grenzwerten gegengesetzt werden, wie auch eine stufenweise Kontamination dargestellt wird (wenn sie denn vorhanden) - mit einer Schlussfolgerung, ob das Grundstück als "verseucht" gilt oder nicht.
ich würde mich sehr wundern, wenn ein Dachpappenrest und ein leerer Kanister das Grundstück gleich zur Altlastdeponie machen.
Sei mal froh, dass die jetzigen Eigentümer dieses Gutachten bezahlen :)