C
Corini1985
Hallo zusammen, wir bauen bald ein Reiheneckhaus. Befinden uns aktuell in der Vorbereitung des Bauantrages. Wie unser Architekt uns mitteilte müssen wir das Regenwasser versickern lassen. In Frage kommt eine Muldenversickerung oder eine Rigolenversickerung. Wir haben ca 200qm Grundstück. Davon 140 ca für das Haus. Unser Garten wird eine Länge von 10m haben und ca 5,5 Meter breit sein. Mit dem Thema hab ich erst angefangen mich zu beschäftigen. Wir wollen das Kostengünstig halten und so wenige Aufwand wie möglich damit haben. Was ist machbar und empfehlenswert bei diesem Grundstück zwischen diesen 2 Varianten. Und wann ist der richtige Zeitpunkt gekommen dies zu machen?
Vom Bauträger selbst gilt nur folgendes: "Die Schmutzwasserleitungen innerhalb des Hauses werden in den erforderlichen Querschnitten verlegt. Alle Entwässerungsleitungen werden auf dem kürzesten Weg aus dem Gebäude geführt und zwar unterhalb der Kellerdecke bzw. der Sohlplatte. Die außerhalb des Gebäudes liegenden Entwässerungsleitungen für Schmutz- und Oberflächenwasser und der Einbau von einem Revisionsschacht sowie deren Anschluss an die Kanalisation oder an eine bauseits zu errichtende Rigole sind, soweit sich der Kanalanschluss bereits auf dem Grundstück und in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, bis zu einer Länge von 7 Metern (Entfernung Gebäude zum Anschluss) im Leistungsumfang enthalten."
Eine Rigolenversickerung wissen wir muss zusätzlich auch bei der unteren Wasserbwhörde genehmigt werden.
Ich freue mich auf eure Anregungen. Danke und VG
Vom Bauträger selbst gilt nur folgendes: "Die Schmutzwasserleitungen innerhalb des Hauses werden in den erforderlichen Querschnitten verlegt. Alle Entwässerungsleitungen werden auf dem kürzesten Weg aus dem Gebäude geführt und zwar unterhalb der Kellerdecke bzw. der Sohlplatte. Die außerhalb des Gebäudes liegenden Entwässerungsleitungen für Schmutz- und Oberflächenwasser und der Einbau von einem Revisionsschacht sowie deren Anschluss an die Kanalisation oder an eine bauseits zu errichtende Rigole sind, soweit sich der Kanalanschluss bereits auf dem Grundstück und in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, bis zu einer Länge von 7 Metern (Entfernung Gebäude zum Anschluss) im Leistungsumfang enthalten."
Eine Rigolenversickerung wissen wir muss zusätzlich auch bei der unteren Wasserbwhörde genehmigt werden.
Ich freue mich auf eure Anregungen. Danke und VG