B
Bau-Schmidt
Wo steht monatlich? Da steht es könnte so aussehen.Doch muss er steht so in den VDE BGI's und im Vertrag den Bauherr und Elektriker miteinander schließen.
Rein theoretisch müsste sogar arbeitstäglich die FI Prüftaste betätigt werden.
Wiederholungsprüfungen
Die Häufigkeit der Wiederholungsprüfungen richtet sich nach den Festlegungen in der Gefährdungsbeurteilung, der Umfang nach den Festlegungen in VDE 0105-100.
Hinweis:
Prüffristen festlegen könnte zum Beispiel so aussehen:
Täglich - Prüftaste der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung betätigen durch den Nutzer
Monatlich - Messtechnische Prüfung der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung durch eine befähigte Person
Halbjährlich - Messung von Isolationswiderständen und Überprüfung von Schutzleiterverbindungen durch eine befähigte Person
Jede elektrische Anlage muss vor Inbetriebnahme, nach Änderung und nach Instandsetzung sowie in angemessenen Zeitabständen von einer Elektrofachkraft geprüft werden (§ 5 BGV A3 oder § 5 GUV-V A3). Die Prüfungen sind zu dokumentieren.
Denn einen Baustromverteiler prüfen dient dem Arbeitsschutz und dem Schutz vor Stromunfällen. Für die Baustromverteiler Prüfung sind folgende Normen und Vorschriften zu beachten:
- VDE 0100-704
- VDE 0100-600
- VDE 0105-100
- BGI 608
- VDE 0660-501