Muss Bauträger uns über den aktuellen Stand informieren?

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Robert.Schmidt

Hallo, wir haben im Frühjahr diesen Jahres ein Haus von einem Bauträger gekauft. Die Baugenehmigung lag damals noch nicht vor (uns wurde schriftlich und mündlich versichert, dass es nur noch um Kleinigkeiten geht und die Baugenehmigung Max nach 1 Monat kommt).

Stimmte wohl nicht ganz, denn auch nach 4 Genehmigungsversuchen ist diese bis heute nicht erteilt. So langsam bekommt der Bauträger Probleme mit dem vertraglich zugesicherten Fertigstellungstermin.

Uns geht es aber primär darum, dass wir vom Bauträger keinerlei Informationen mehr über den aktuellen Stand bekommen. Und das ärgert uns sehr.
Anfangs wurden wir vom Bauträger noch angerufen und bekamen aktuelle Pläne (In dem Projekt gibt es 10 Häuser. Und deren Lage, die Zufahrtsstraßen und der Garagenhof haben sich zwischen den Plänen jedes Mal etwas geändert).

Seit ca. 2 Monaten herrscht aber "Funkstille". Wir bekommen vom Bauträger keine Anrufe mehr. Anfragen von uns per E-Mail oder Fax bleiben unbeantwortet. Und wenn wir unseren Ansprechpartner beim Bauträger anrufen bekommen wir gesagt, er dürfe uns keine Informationen mehr weitergeben (Anweisung vom Chef persönlich). Auch aktuelle Pläne darf er nicht an uns weitergeben. Wir bekommen erst wieder Informationen über den aktuellen Stand, wenn die Baugenehmigung erteilt ist.

Konkret wissen wir momentan also gar nichts über den Status unseres gekauften Hauses. nicht mal wie das Gesamtprojekt inzwischen ausschaut.

Deshalb wollten wir hier einmal fragen, ob so ein Verhalten von Seiten des Bauträgers "normal" und rechtens ist. Gibt es irgend eine "Auskunftspflicht" des Bauträgers an die Käufer? Haben wir ein Recht die aktuellen Pläne einzusehen?
 
Der Da

Der Da

normal ist es nicht, aber ich glaube er befindet sich im Recht, solange bis er Vertragsbruch begeht. Heisst den Fertigstellungstermin nicht einhält.
Sollte da aber stehen: 6 Monate ab ersten Spatenstich, habt Ihr Pech.
Ein Bauträger darf Euch sogar den Zutritt zur Baustelle verweigern... Er hat das Hausrecht, bis zur Übergabe.

Das ist keine Rechtsberatung. Das dürfen in D nur Anwälte.
 
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Robert.Schmidt

normal ist es nicht, aber ich glaube er befindet sich im Recht, solange bis er Vertragsbruch begeht. Heisst den Fertigstellungstermin nicht einhält.
Sollte da aber stehen: 6 Monate ab ersten Spatenstich, habt Ihr Pech.
Da haben wir schon aufgepasst
Der Fertigstellungstermin ist mit einem konkreten Datum in unserem Kaufvertrag angegeben.
 
K

klblb

Guest
Was sagen denn die anderen 9 Parteien in dem Projekt? Gemeinsam ist man stärker.
Hat der Bauträger evtl. Liquiditätsprobleme? (was ich Euch wirklich nicht wünsche)
 
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Robert.Schmidt

Was sagen denn die anderen 9 Parteien in dem Projekt? Gemeinsam ist man stärker.
Hat der Bauträger evtl. Liquiditätsprobleme? (was ich Euch wirklich nicht wünsche)
Liquiditätsprobleme hat der Bauträger nach unserem Wissensstand nicht. Er ist relativ groß und bekannt in der Region. Aktuell gibt es 12 Bauprojekte von ihm. Die letzten 2 hat er letzte Woche in den Verkauf gebracht...
Auch unsere Sparkasse haben wir darauf angesprochen. Denen ist auch nichts diesbezüglich bekannt.

Die anderen Käufer kennen wir leider noch nicht. Da der Bau noch nicht gestartet ist, gab es keine gemeinsamen Termine (Spatenstich, Richtfest etc).

Ich denke eher, der Bauträger möchte mit dem Projekt generell etwas auf Tauchstation gehen. Aus unserer Sicht hat er durch wirklich "dumme Fehler" die Baugenehmigung bisher vermasselt. Darüber wurde auch schon mehrmals in der lokalen Presse berichtet. Der Bauträger will mit seinem Verhalten jetzt wohl verhindern, dass die Öffentlichkeit noch mehr davon mitbekommt.
Aber das darunter die Käufer leiden müssen ist halt sehr schlecht.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Deshalb wollten wir hier einmal fragen, ob so ein Verhalten von Seiten des Bauträgers "normal" und rechtens ist. Gibt es irgend eine "Auskunftspflicht" des Bauträgers an die Käufer? Haben wir ein Recht die aktuellen Pläne einzusehen?
Normal oder auch kundenfreundlich ist es ganz sicher nicht; ob es rechtens ist, kann letztlich nur ein RA Deines Vertrauens beantworten. Niemand hier kennt die Verträge, welche Du unterzeichnet hast.

Bestehst Du weiterhin auf Erfüllung des Vertrages?

Und wenn ja - weshalb wirst Du nicht selbst beim Bauplanungsamt vorstellig und fragst nach dem Stand des Genehmigungsverfahrens?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 29.12.2024
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