Also, Stefan, solche Begriffe wie "Qualität" usw., die kann man in der Bautechnik vergessen, da es sich um nichtssagende, unverbindliche Begriffe handelt.
Der Estrichleger hat sein Gewerk abgeliefert.
Ein Folgegewerk hat den Estrich beschädigt. Damit haftet er auch für die Kosten, welche für die Beseitigung des Schadens (und um einen solchen handelt e sich hier) notwendig werden.
Der Estrichleger hat ein dem Vertrag entsprechendes Gewerk abzuliefern. Mit Qualität hat das rein garnichts zu tun. Nur mit dem Stand der Technik oder eben dem vertragsgemäßen Zustand.
Sicherlich ist es sinnvoll, dass der Estrichleger den teilweisen Rückbau und Neueinbau handwerklich übernimmt. Wer sollte das auch sonst bei Übernahme der Gewährleistung machen?
In diesem Zuge wird er an Dich (als Bauherr) ein Angebot überreichen, welches an den Dachdecker zur Begleichung weitergereicht wird.
So einfach ist das.
Gruß: KlaRa