F
Fragenasker
Hallo,
wie ist eure Meinung zu folgendem Sachverhalt: Eine Hausabnahme erfolgte vor einigen Wochen, wodurch die Bauherren mittlerweile Hauseigentümer sind. Wenige Wochen später fällt ein Mangel im Sanitärbereich auf (Silikonfuge an der Toilette hat Blasen gebildet). Der GU wird aufgefordert, den Mangel zu beheben, wonach dieser mitteilt, dass er die Sanitärfirma informiert hat.
Nun wurde bekannt, dass ein Sanitärmitarbeiter - ohne vorherige Absprache und Genehmigung mit den Hausbesitzern - in das Haus ging, um die Silikonfuge zu entfernen. Dies tat er früh morgens zu einer Zeit, an der kein anderer Handwerker im Haus war (andere wurden noch beauftragt für externe Arbeiten). Nach seiner Arbeit unterrichtet er den nächsten eintreffenden Handwerker, dass er Risse in den Fliesen, direkt im Bereich der Toilettenhalterung, an der er die Silikonfuge entfernte, feststellte, die er natürlich jedoch nicht verursacht hätte. Diese Risse waren am Abend zuvor nicht vorhanden.
Es läuft darauf hinaus, dass die vom GU beauftragte Sanitärfirma darauf bestehen wird, dass die Risse schon vorhanden waren, bevor der Mitarbeiter von ihnen seine Arbeit verrichtete.
1. Kann dies nicht sein, da er an diesem Tag der erste Handwerker war und 2. haben die Hausbesitzer den Handwerker nie damit beauftragt, eigenständig wann auch immer er will, das Haus zu betreten und Arbeiten zu verrichten. Der damalige Hinweis an den GU beschränkte sich lediglich auf den rechtlich notwendigen Hinweis auf eine Mangelfeststellung, verbunden damit, den Mangel zu einem Zeitpunkt X zu beseitigen.
Der Handwerker der Sanitärfirma konnte das Haus betreten, weil dieses gegenwärtig mit einer provisorischen Hausbautür ausgestattet ist, zu dem die Handwerker und der GU noch Schlüssel besitzen.
Theoretisch steht noch die Schlussrechnung an den GU aus, wo ggf. Geld einbehalten könnte.
Was würdet ihr anstelle der Hausbesitzer machen?
wie ist eure Meinung zu folgendem Sachverhalt: Eine Hausabnahme erfolgte vor einigen Wochen, wodurch die Bauherren mittlerweile Hauseigentümer sind. Wenige Wochen später fällt ein Mangel im Sanitärbereich auf (Silikonfuge an der Toilette hat Blasen gebildet). Der GU wird aufgefordert, den Mangel zu beheben, wonach dieser mitteilt, dass er die Sanitärfirma informiert hat.
Nun wurde bekannt, dass ein Sanitärmitarbeiter - ohne vorherige Absprache und Genehmigung mit den Hausbesitzern - in das Haus ging, um die Silikonfuge zu entfernen. Dies tat er früh morgens zu einer Zeit, an der kein anderer Handwerker im Haus war (andere wurden noch beauftragt für externe Arbeiten). Nach seiner Arbeit unterrichtet er den nächsten eintreffenden Handwerker, dass er Risse in den Fliesen, direkt im Bereich der Toilettenhalterung, an der er die Silikonfuge entfernte, feststellte, die er natürlich jedoch nicht verursacht hätte. Diese Risse waren am Abend zuvor nicht vorhanden.
Es läuft darauf hinaus, dass die vom GU beauftragte Sanitärfirma darauf bestehen wird, dass die Risse schon vorhanden waren, bevor der Mitarbeiter von ihnen seine Arbeit verrichtete.
1. Kann dies nicht sein, da er an diesem Tag der erste Handwerker war und 2. haben die Hausbesitzer den Handwerker nie damit beauftragt, eigenständig wann auch immer er will, das Haus zu betreten und Arbeiten zu verrichten. Der damalige Hinweis an den GU beschränkte sich lediglich auf den rechtlich notwendigen Hinweis auf eine Mangelfeststellung, verbunden damit, den Mangel zu einem Zeitpunkt X zu beseitigen.
Der Handwerker der Sanitärfirma konnte das Haus betreten, weil dieses gegenwärtig mit einer provisorischen Hausbautür ausgestattet ist, zu dem die Handwerker und der GU noch Schlüssel besitzen.
Theoretisch steht noch die Schlussrechnung an den GU aus, wo ggf. Geld einbehalten könnte.
Was würdet ihr anstelle der Hausbesitzer machen?