Nach Trennung Haushälfte übernehmen - Fragen zu Optionen

4,50 Stern(e) 4 Votes
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 4 der Diskussion zum Thema: Nach Trennung Haushälfte übernehmen - Fragen zu Optionen
>> Zum 1. Beitrag <<

A

Abraxas

Sofern kein Gesellschaftsvertrag (für eine GbR nach §§ 705 Baugesetzbuch, dort gibt es die sog. Auseinandersetzung nach § 730 Baugesetzbuch) abgeschlossen wurden, bilden zwei Nasen mit einst gemeinsamer Zweckverfolgung (= Haus halten, also ohne Gesellschaftsvertrag) zumindest rechtlich eine "Gemeinschaft" nach §§ 741 ff Baugesetzbuch. Und da gilt z.B.: § 755 Baugesetzbuch:

§ 755 Baugesetzbuch - Berichtigung einer Gesamtschuld

(1) Haften die Teilhaber als Gesamtschuldner für eine Verbindlichkeit, die sie in Gemäßheit des § 748 nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu erfüllen haben oder die sie zum Zwecke der Erfüllung einer solchen Verbindlichkeit eingegangen sind, so kann jeder Teilhaber bei der Aufhebung der Gemeinschaft verlangen, dass die Schuld aus dem gemeinschaftlichen Gegenstand berichtigt wird.

(2) Der Anspruch kann auch gegen die Sondernachfolger geltend gemacht werden.

(3) Soweit zur Berichtigung der Schuld der Verkauf des gemeinschaftlichen Gegenstands erforderlich ist, hat der Verkauf nach § 753 zu erfolgen
.

Andere Frage:
Gibt es einen Darlehensvertrag mit der Ex-Freundin?
Es gibt den gemeinsamen Darlehensvertrag von der Bank, das ist alles. Und eben den Kaufvertrag vom Notar
 
A

Abraxas

Hm, wäre ich die Ex und man würde mir sagen, dass ich doch einfach noch ein paar Jahre haften soll... wäre es dann nicht eine Überlegung Wert, meinen Anteil an einen Dritten zu verkaufen?

Ich fände weder das eine noch das andere die feine englische Art!
Wie soll ich das verstehen? Du meinst, das
 
M

Maria16

Mein Kommentar bezog sich auf den von Fuchur direkt drüber. Denke er will in die Richtung, die Ex hinzuhalten was ich nicht sonderlich gut finden würde.
 
F

Fuchur

Mein Kommentar bezog sich auf den von Fuchur direkt drüber. Denke er will in die Richtung, die Ex hinzuhalten was ich nicht sonderlich gut finden würde.
Nein, das war nicht direkt meine Zielrichtung. Wobei ich mir vorstellen kann, dass auch der TE es "nicht sonderlich gut findet", mal eben 25T€ zusammenkratzen zu müssen, um "ihren" Anteil zurückzugeben.

Neben dem grundsätzlichen Hinterfragen der beiderseitigen Positionen wollte ich vor allem in Frage stellen, was "ihr Anteil" ist. Vollkommen selbstverständlich spricht man von dem Geld, das sie für den Kauf bezahlt hat. Sie hat ja nicht Geld verliehen, das sie wieder zurück will, sondern ist in ein Finanz-/Haftungs-/Risiko-Konstrukt eingestiegen, von dem sie durch den Wohnwert auch Wert generiert hat. Wer würde sich denn hinstellen und einfach so behaupten, dass SIE ihm seinen vollen Kreditanteil zurückzahlen muss und dafür das Haus bekommt?
 
F

Fuchur

Naja, wenn man sich nicht vernünftig (!) einigen kann (der TE schrieb nichts über die emotionale Seite), dann kommt es im Extremfall zum Verkauf und beide stehen als Verlierer da. Das sollte man sich vor Augen halten und eine emotionslose, vernünftige und "gerechte" Lösung zumindest versuchen, bevor zu Haus und mehreren Verbraucherdarlehen noch mehr Schulden kommen und die eigene Luft immer dünner wird.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3154 Themen mit insgesamt 69169 Beiträgen
Oben