Nachbar baut Garage tiefer als Bebauungsplan vorgibt

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G

guckuck2

Die vermeint falsche Höhe ist aber ein Thema zwischen Nachbar und Bauamt, das Abfangen des Geländes jedoch zwischen Nachbar und dem TE. Dumm gelaufen. Vielleicht kann man das Bauamt vor den sprichwörtlichen Karren spannen in der Hoffnung, dass der Nachbar auch aufschüttet .... realistisch?

Tatsächlich hat der TE hier den Fehler gemacht aufzuschütten, ohne ne Absicherung vorzunehmen. Selbst für ein Bord wird er sein Kram wieder aufbuddeln müssen, für L-Steine erst recht.
 
H

hanse987

Mal eine andere Frage. Wenn ich lese Fertigfußboden dann dann ist dies die Vorgabe fürs Haus. Ist dies Höhe überhaupt zwingend für Garage, Stellplatz, Carport?
 
E

Escroda

Ist dies Höhe überhaupt zwingend für Garage, Stellplatz, Carport?
Ja, hier fehlen die genauen Festsetzungen aus dem Bebauungsplan. Und wenn der Nachbar gar keinen Unterschlupf für's Fahrzeug gebaut hätte, hätte man die Aufschüttung auch abfangen müssen. Das wäre nur zu vermeiden gewesen, wenn man sich vorher mit dem Nachbarn abgestimmt hätte.
 
HausiKlausi

HausiKlausi

Ja normal schon aber kann ja nicht sein dass man sich an den Bebauungsplan hält und der andere nicht und man dann auch noch Blechen muss weil man aufgeschüttet hat ?
Was sagt denn der Nachbar? Hier im Forum kann man ja auch nur spekulieren, ob und wie diese Regelung umgangen wurde. Klingeln, Bier mitnehmen, besprechen?
 
P

parcus

Da die Höhendifferenz weniger als 1m beträgt, dürfte keine Notwendigkkeit eines Schutzgeländers, oder einer Mauer bestehen.

Die Festsetzung bezieht sich auf das EG, kleine Garagen haben i.d.R. keine Geschosse, oder es sind wieder Gebäude, wobei hinterher eher eine Abweichung vom Bebauungsplan für den Nachbar möglich wäre.
Eine Garage kann auch eine Tiefgarage oder Liftgarage sein.
Was spricht im Bebauungsplan dagegen, was wurde genehmigt ?

Vielelcht ist es nur viel Luft um nichts und ein Architekt war ggf. cleverer ?
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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