Nachbar baut Gartenhaus, Dach ragt über Grundstücksgrenze

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Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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H

hanghaus2023

Da würde ich mir das Gartenhaus aber genau anschauen. Weder Dachüberstand noch Dachrinne auf meinem Grundstück würde ich akzeptieren.

Bei meinem Nachbar hat das Bauamt das Gartenhaus in ähnlicher Größe an der Grenze abgelehnt. Da bereits eine Garage an der Grenze stand.
 
X

xMisterDx

Knifflige Situation. So ne Gartenhütte mit 6m kostet schnell einen 5-stelligen Betrag. Plus die Kosten für einen Rückbau bzw. das Versetzen.
Da wird der Nachbar kaum sagen "Ach so, hast Recht. Hab ich gar nicht dran gedacht, komm ich schieb die Hütte 50cm auf mein Grundstück.

Stört es extrem? Oder wäre es mit Regenrinne für dich in Ordnung?
Will sagen:
Geht es ums Prinzip, wie beim grantigen Opa in diesem alten Allianz-Werbespot? Oder stört das Dach mit Regenrinne tatsächlich?

Grundsätzlich hast du natürlich Recht. Darf er nicht, schon gar nicht wenn er auf dein Grundstück entwässert.
Aber und das muss dir klar sein:
Wenn du das Fass aufgemacht hast, kriegst du es nicht mehr zu. Und aus dem "Man grüßt sich zwar", wird dann höchstwahrscheinlich ein ausgewaschener Nachbarschaftskrieg. Da musst du dir dann auch zu 150% sicher sein, dass bei dir keine einzige Ungereimtheit zu finden ist.
Wärst nicht der Erste, bei dem das Bauamt bei der Kontrolle dann plötzlich den illegal gegrabenen Brunnen entdeckt oder sowas.

Auch wenn damit leider die Dreistigkeit obsiegt, ich hätte dafür weder die Nerven noch die Zeit.
Solche Verfahren können über Jahre laufen und am Ende kann ein Richter auch merkwürdig entscheiden... eben auch nach dem Motto "Also Herr xyz, der Abriss ist ziemlich teuer. Mit einer Dachrinne, die 30cm in 2,5m Höhe über ihre Hecke ragt, werden Sie wohl leben können"

PS:
Und die, die dir hier den harten Weg empfehlen... die haben leicht reden, denn die müssen mit dem grantigen Nachbar nicht noch 50 Jahre leben.
 
C

Costruttrice

Und die, die dir hier den harten Weg empfehlen... die haben leicht reden, denn die müssen mit dem grantigen Nachbar nicht noch 50 Jahre leben.
Siehst du, so kann man sich täuschen. Ich empfehle den harten Weg, falls der freundliche nicht zielführend ist, weil ich aus Erfahrung spreche.
Unseren dreisten Nachbarn war es schlicht egal, dass wir aus Gutmütigkeit und um des lieben Friedens Willen keinen Rückbau von Zaun und Heckenpflanzen verlangt haben, die haben mit ihren Dreistigkeiten weiter gemacht. Bis wir ein Einschreiben mit Verweis auf die Rechtslage geschickt haben. Wir waren auch nicht die einzigen Nachbarn, auf der anderen Seite haben sie genau das gleiche gemacht. Hätten wir gleich unser Recht durchgesetzt wäre es mir weitaus besser gegangen und alles Weitere hätten sie vermutlich nicht mehr gewagt.
 
X

xMisterDx

Und weil wir nur einen Hammer kennen, ist natürlich jedes Problem ein Nagel.
Ich weise lediglich darauf hin, dass es mit einem simplen Hinweis "Guck mal, das darfst du nicht..." nicht getan sein könnte und sich daraus eine langwierige Streiterei, gerne auch vor Gericht, entwickeln kann.

Ihr hatten offenbar Glück, dass es soweit nicht gekommen ist. Das muss aber, siehe Hammer Nagel, nicht in jedem Fall so ausgehen.
 
C

chand1986

Siehst du, so kann man sich täuschen. Ich empfehle den harten Weg, falls der freundliche nicht zielführend ist, weil ich aus Erfahrung spreche.
Unseren dreisten Nachbarn war es schlicht egal, dass wir aus Gutmütigkeit und um des lieben Friedens Willen keinen Rückbau von Zaun und Heckenpflanzen verlangt haben, die haben mit ihren Dreistigkeiten weiter gemacht. Bis wir ein Einschreiben mit Verweis auf die Rechtslage geschickt haben. Wir waren auch nicht die einzigen Nachbarn, auf der anderen Seite haben sie genau das gleiche gemacht. Hätten wir gleich unser Recht durchgesetzt wäre es mir weitaus besser gegangen und alles Weitere hätten sie vermutlich nicht mehr gewagt.
Liegt einfach daran, was für ein Typ Mensch die Nachbarn sind. Bei den einen ist der grobe Keil die richtige Methode, bei den anderen nicht. Braucht man Menschenkenntnis für und muss einmal vorfühlen.
 
C

Costruttrice

Es kommt natürlich immer auf die Charaktere an und verallgemeinern hilft nicht weiter. Daher ist es ratsam, erst mal das direkte Gespräch zu suchen.
Dazu sollte man aber auch seine Rechte kennen. Der TE fragte nach evtl. Verjährung. Um die zu vermeiden muss man eben tätig werden, wenn man beim Gegenüber im freundlichen Gespräch auf taube Ohren und Untätigkeit stößt, zählt dann nur schriftlich, ist einfach so.
Sofern nicht rückgebaut wird, steht demjenigen, dessen Grundstück überbaut wurde Darüber hinaus ein finanzieller Ausgleich zu, keine Ahnung wie hoch das ist, damit habe ich mich nie auseinandergesetzt.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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