Knifflige Situation. So ne Gartenhütte mit 6m kostet schnell einen 5-stelligen Betrag. Plus die Kosten für einen Rückbau bzw. das Versetzen.
Da wird der Nachbar kaum sagen "Ach so, hast Recht. Hab ich gar nicht dran gedacht, komm ich schieb die Hütte 50cm auf mein Grundstück.
Stört es extrem? Oder wäre es mit Regenrinne für dich in Ordnung?
Will sagen:
Geht es ums Prinzip, wie beim grantigen Opa in diesem alten Allianz-Werbespot? Oder stört das Dach mit Regenrinne tatsächlich?
Grundsätzlich hast du natürlich Recht. Darf er nicht, schon gar nicht wenn er auf dein Grundstück entwässert.
Aber und das muss dir klar sein:
Wenn du das Fass aufgemacht hast, kriegst du es nicht mehr zu. Und aus dem "Man grüßt sich zwar", wird dann höchstwahrscheinlich ein ausgewaschener Nachbarschaftskrieg. Da musst du dir dann auch zu 150% sicher sein, dass bei dir keine einzige Ungereimtheit zu finden ist.
Wärst nicht der Erste, bei dem das Bauamt bei der Kontrolle dann plötzlich den illegal gegrabenen Brunnen entdeckt oder sowas.
Auch wenn damit leider die Dreistigkeit obsiegt, ich hätte dafür weder die Nerven noch die Zeit.
Solche Verfahren können über Jahre laufen und am Ende kann ein Richter auch merkwürdig entscheiden... eben auch nach dem Motto "Also Herr xyz, der Abriss ist ziemlich teuer. Mit einer Dachrinne, die 30cm in 2,5m Höhe über ihre Hecke ragt, werden Sie wohl leben können"
PS:
Und die, die dir hier den harten Weg empfehlen... die haben leicht reden, denn die müssen mit dem grantigen Nachbar nicht noch 50 Jahre leben.