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nordanney
Du hast meine Antwort nicht gelesen oder ignoriert, oder? Du hast in NRW praktisch nichts zu wollen.Wir dulden keine 15 cm Überbau auf unser Dach
Gemäß § 23 a Abs. 1 NachbG NRW hat der Nachbar die Überbauung zu dulden, wenn
- die Baumaßnahme an einem bestehenden Gebäude der Wärmedämmung dient,
- eine vergleichbare Wärmedämmung auf andere Weise mit vertretbarem Aufwand nicht vorgenommen werden kann, und
- die Überbauung die Benutzung des Nachbargrundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. Eine wesentliche Beeinträchtigung ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Grenze um mehr als 0,25 m überbaut wird.