Also das Bauvorhaben an sich wurde von der Gemeinde genehmigt. Drainage und Erdung nicht, ist laut LRA aber eine privatrechtliche Sache.
Der Anwalt hat ein Beseitigungsschreiben und ein Betretungsverbot raus. Wir wissen noch nicht Mal wann und wie die Grube wieder verfüllt wird. Ich habe einfach nur Sorge, dass wir es trotzdem Dulden müssen, weil er es nicht anders erden kann oder so. Aber das wusste er ja eigentlich schon bei der Planung....
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man das dulden muss. Was sagt denn dein Anwalt zu dem Thema?
Es ist dein Grundstück, was wäre denn, mal angenommen du hättest selbst vor auf dem Teil deines Grundstückes etwas zu bauen oder zu vergraben? Er kann nicht einfach sein Zeug nen Meter weit in dein Land eingraben? O.o
Er hat evtl. die unterkellerte Garage genehmigt bekommen, aber ganz sicher auf seinem und nicht auf deinem Grundstück.
Sofort hin, Schnurr an der Grenze spannen, wenn da wirklich auf deinem Grundstück gebaut wird sofort alle weiteren Handlungen untersagen. Alles schriftlich an den Bauherrn, GU, Gemeinde und LRA und ab zum Anwalt.
Technikraum darf auf die Grenze, zumindest dort wo @i_b_n_a_n gebaut hat. Die Sachen auf dem fremden Grundstück sind natürlich nicht erlaubt, je nach eigenen Plänen für die Ecke würde ich den Rückbau fordern oder eine Entschädigung verlangen