Hi, gerade war der Nachbar bei uns und hat uns um Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme Art 6 Abs 2 BayBO gebeten.
Sie bauen eine Garage mit Hobbyräumen an die Grenze und anscheinend haben sie mit einer Bodenplatte geplant, aber wenn wir das nicht unterschreiben, müssten sie zwei Bodenplatten machen. So ganz genau habe ich jetzt nicht verstanden, um was es genau geht.
Anscheinend hätten wir den Nachteil, das wir an unsere Westseite nichts mehr an Nebengebäude anbauen könnten.
Erst wurden uns 3000€ angeboten und da wir es uns noch überlegen wollten werden uns jetzt 5000€ geboten, da sie bis 13 Uhr heute Bescheid wissen müssten.
Daß Ihr es auch weiterhin nicht verstehen wollen solltet, ist wohl genau der Grund für den Judaslohn, und "Geschmäckle" eine freundliche Formulierung für den Stil des Haustürgeschäftes mit einer halbstündigen Bedenkzeit vor dem Rechtsakt. Ich habe die entscheidende Zeile im Zitat ´mal vergrößert.
Eure Nichtunterschrift unter diese Gaunerposse wird allerdings garnicht benötigt, um jetzt den Bau des geplanten Nebengebäudes zu verhindern. Ausschlaggebend für die Ablehnung des Bauamtes wird der Umstand, die ansonsten gegebene Grenzprivilegierung der Garage dadurch auszuschließen, daß das Gebäude Aufenthaltsräume enthalten soll. Den verbundenen Baukörper sehe ich hier eindeutig gegeben und die vorgeschobene angebliche Relevanz einer Naht oder Nichtnaht in der Bodenplatte für Humbug erster Kajüte.
Was Euch die Unterschrift "gebracht" hätte, wäre in der Tat - wie der Name "Abstandsflächen
übernahme" ja schon sagt - daß Ihr seine Abstandsfläche ersatzweise dann auf Eurem Grundstück bebauungsfrei zu halten gehabt hättet. Denn es ist ja
kein Verzicht und auch
keine Duldung, die man da erklärt - sondern eben
das eigene Eintreten in die Pflicht des Nachbarn, das Abstandsgebot zu beachten. Ihr hättet quasi zusätzlich auch seine drei Meter Abstand von Euch selbst halten müssen.
Das Projekt wird dennoch so stattfinden, nur dann mit separierten Bodenplatten und einer "Doppelwand" zwischen Garage und Hobbyräumen.
Ich vermute auch, daß er seine Sauna dennoch bauen wird - allerdings nicht durch eine Fuge in der Bodenplatte legalisierbar, sondern als Fahrradschuppen / Reifenhotel umdeklariert (und - obwohl es Euch egal sein kann, weil so oder so seine separat betrachtet erlaubte Garage bis an die Grenze dran steht - mit der Gefahr, daß Ihr ihn anzeigt und er für die illegale Sauna eine förmliche Nutzungsuntersagung einfängt). Ich persönlich würde ihn in Frieden an dieser Stelle illegal saunieren lassen und mich darüber freuen, den eigenen Wintergarten zwar selbst bezahlen, aber dafür noch bauen zu dürfen ;-)
Schade, daß der Fachmann vergrault wurde und nun ich Dilettant das erläutern "muß". Ohne
@Escroda fehlt hier eine wesentliche Kompetenz :-(