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Michael M.
Hallo liebes Forum,
ich lese hier nun seit einigen Monaten mit und habe nun ein konkretes Anliegen wo ich gerne einmal auf das Schwarmwissen zurückgreifen möchte.
Wir haben ein Baugrundstück in Hanglage für ein Einfamilienhaus erworben. Der Zugang zum Haus ist im Norden und der künftige Garten im Süden. Der Höhenunterschied innerhalb des Baufensters beträgt ca. 2,7 m (~1 Geschoss). Für das Baugebiet liegt ein Bebauungsplan aus dem Jahr 2005 vor. Da die Vorgaben so eng waren und den Bauherren nur wenig gestalterischen Spielraum bot und deshalb die Grundstücke nicht verkauft werden konnten, wurde der Bebauungsplan im Jahr 2011 angepasst. Es wurde u. a. ergänzt, dass nun auch Flachdächer ausnahmsweise zulässig sind:
Mich interessiert nun insbesondere welche Mittel ihm zur Verfügung stehen und ob er tatsächlich Chancen hat das Vorhaben zu unterbinden. Uns irritiert dieses Vorgehen insbesondere deshalb, da das andere Nachbarhaus unseres Nachbar ebenfalls ein Haus mit Flachdach ist und unser Nachbar dagegen nicht vorgegangen war.
Ich würde mich sehr über eure Einschätzung freuen.
Danke und viele Grüße
Michael
ich lese hier nun seit einigen Monaten mit und habe nun ein konkretes Anliegen wo ich gerne einmal auf das Schwarmwissen zurückgreifen möchte.
Wir haben ein Baugrundstück in Hanglage für ein Einfamilienhaus erworben. Der Zugang zum Haus ist im Norden und der künftige Garten im Süden. Der Höhenunterschied innerhalb des Baufensters beträgt ca. 2,7 m (~1 Geschoss). Für das Baugebiet liegt ein Bebauungsplan aus dem Jahr 2005 vor. Da die Vorgaben so eng waren und den Bauherren nur wenig gestalterischen Spielraum bot und deshalb die Grundstücke nicht verkauft werden konnten, wurde der Bebauungsplan im Jahr 2011 angepasst. Es wurde u. a. ergänzt, dass nun auch Flachdächer ausnahmsweise zulässig sind:
- Dachformen
- Bei einer Grundflächezahl von 0,3 sind folgende Dachformen zulässig:
- mindestens zweiseitig geneigte Dächer (GD), wie Satteldach, versetztes Satteldach, Walmdach
- einseitig geneigte Dächer mit einer Dachneigung von 5-12°
- Flachdächer sind ausnahmsweise zulässig.
- Bei einer Grundflächezahl von 0,3 sind folgende Dachformen zulässig:
- ...
- Gebäudehöhen gemessen ab Einfamilienhaus
- Traufhöhe: max. 3,75 m
- Firsthöhe: max. 7,25 m
Mich interessiert nun insbesondere welche Mittel ihm zur Verfügung stehen und ob er tatsächlich Chancen hat das Vorhaben zu unterbinden. Uns irritiert dieses Vorgehen insbesondere deshalb, da das andere Nachbarhaus unseres Nachbar ebenfalls ein Haus mit Flachdach ist und unser Nachbar dagegen nicht vorgegangen war.
Ich würde mich sehr über eure Einschätzung freuen.
Danke und viele Grüße
Michael