Tobbster77
Hallo liebes Forum,
wir befinden uns im Bundesland Bayern. Unser Nachbar hat uns informiert, dass er im Rahmen des Freistellungsverfahrens seine Bauanträge für ein Einfamilienhaus mit CP einreichen möchte. Er plant Bau mit Bodenplatte, wir mit Keller.
Unsere Grundstücke liegen am Hang. Der Bebauungsplan der Gemeinde gibt vor, dass entlang der Grundstücksgrenzen zum Nachbarn keine Veränderungen zur Geländeroberkante zulässig sind. Randbebbauung für CP / Garage ist zulässig
Der Nachbar nun seine Einfahrt inkl. Carport ebenerdig gestalten. Das heißt er will auf einer Länge von 13 Metern den Boden angleichen möchte. Er lässt ca. 50 cm Platz zu unserem Grundstück. Laut meiner Berechnung würde er ca. 1 Meter aufschütten/angleichen ( von Beginn Straße bis Abschluss der CP). Wir selbst wissen noch nicht, ob wir evtl. neben seinem CP unseren Stellplätze hinstellen werden. Das bedeutet, dass wir auch noch gar nicht wissen, ob wir etwas aufschütten würden.
1. Darf er das im Rahmen des Freistellungsverfahrens, z.B. mit L-Steinen?
2. Welche Gefahren können wir uns als Nachbarn entstehen? ( Entwässerung / Probleme bei Regen)
3. Er will, dass wir seinen Eingabeplan unterzeichnen, was wir ohne Rücksprache mit unserer Baufirma / Landratsamt, erst mal nicht machen möchten. Sinnvoll?
Ich hoffe ihr könnt etwas Input für das Gepräch mit ihm geben. Gibt es Erfahrungen und was sollten wir ihn im Gespräch miteinander fragen bzw. abklären?
Vielen Dank.
Beste Grüße
Tobias
wir befinden uns im Bundesland Bayern. Unser Nachbar hat uns informiert, dass er im Rahmen des Freistellungsverfahrens seine Bauanträge für ein Einfamilienhaus mit CP einreichen möchte. Er plant Bau mit Bodenplatte, wir mit Keller.
Unsere Grundstücke liegen am Hang. Der Bebauungsplan der Gemeinde gibt vor, dass entlang der Grundstücksgrenzen zum Nachbarn keine Veränderungen zur Geländeroberkante zulässig sind. Randbebbauung für CP / Garage ist zulässig
Der Nachbar nun seine Einfahrt inkl. Carport ebenerdig gestalten. Das heißt er will auf einer Länge von 13 Metern den Boden angleichen möchte. Er lässt ca. 50 cm Platz zu unserem Grundstück. Laut meiner Berechnung würde er ca. 1 Meter aufschütten/angleichen ( von Beginn Straße bis Abschluss der CP). Wir selbst wissen noch nicht, ob wir evtl. neben seinem CP unseren Stellplätze hinstellen werden. Das bedeutet, dass wir auch noch gar nicht wissen, ob wir etwas aufschütten würden.
1. Darf er das im Rahmen des Freistellungsverfahrens, z.B. mit L-Steinen?
2. Welche Gefahren können wir uns als Nachbarn entstehen? ( Entwässerung / Probleme bei Regen)
3. Er will, dass wir seinen Eingabeplan unterzeichnen, was wir ohne Rücksprache mit unserer Baufirma / Landratsamt, erst mal nicht machen möchten. Sinnvoll?
Ich hoffe ihr könnt etwas Input für das Gepräch mit ihm geben. Gibt es Erfahrungen und was sollten wir ihn im Gespräch miteinander fragen bzw. abklären?
Vielen Dank.
Beste Grüße
Tobias