Nachbar will Haus höher setzten!! Was tun?

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T

TinaPankraz

Hallo,

ich benötige ganz dringend einen Rat.
Wir besitzen einen Baugrundstück in einem Neubaugebiet.
Unser Grundstück hat eine minimale Neigung von ca. 2 m auf 45 m.
Beim Nachbarn ist die Neigung allerdings etwas stärker. Er hat uns jetzt gefragt ob wir damit einverstanden wären wenn er sein Haus ca. 50-100 cm höher setzten würde (Auffüllen). Ohne unsere Zustimmung erhält er die Baugenehmigung nicht. Wie sieht es hier aus? Wer muss die Erhöhung abfangen und wer ist für evtl. spätere Schäden (Risse im Haus etc) verantwortlich? .. Wir fangen erst in ca. 2 Jahren mit dem Bau an und ich habe Angst das wenn wir bauen Beschädigungen entstehen für die wir haften müssen.

Weiß da jemand wie wir uns am besten Entscheiden sollen?
 
L

Legurit

Baut ihr direkt nebeneinander - du sagst etwas von 45m?
Ohne es zu wissen bin ich mir relativ sicher, dass er dafür sorgen muss, dass weder sein Grundstück auf eures entwässert oder abrutscht.
Wie soll man sich das denn vorstellen? Bei uns schauen die meisten Häuser aus dem Boden heraus - die mit Keller gleich oft einen Meter. Werdet ihr dann mit dem gesamten Grundstück von seinem zu euch eine "Stufe" haben?

Sag ihm, dass ihr etwas Bedenkzeit braucht und dass du erst mal klären lassen willst, wie das eure Planung beeinflusst. Lass dich nicht unter Druck setzten - versau es dir aber auch nicht gleich am Anfang total mit ihm.
 
T

TinaPankraz

@BeHaElJa
Mit den 45 m mein ich unsere Grundstücksbreite Wollte damit nur Ausdrücken das die Neigung nicht so groß ist^^. Es geht um unseren direkten Nachbarn. Der Abstand zwischen unseren Häusern wird nachher ca. 7 m betragen.
Grundsätzlich hab ich nichts dagegen das er sein Haus höher stellt, da wir ja definitiv später anfangen zu bauen und wir es uns nicht mit Ihm verscherzen wollen. Ich habe nur Bedenken bei den Folgen die das ganze nachher für uns hat. Für uns entstehen daraus ja nur Nachteile.

Wir hatten schon überlegt ihm unsere Zustimmung zu geben aber schriftlich fest zuhalten das er sich um die Absicherung kümmern muss und wir für evtl. eintretende Schäden nicht haftbar gemacht werden können.
 
D

Dindin

Steht den eure Hausplanung schon?
Wir haben eine recht ähnliche Situation (außer das unsere Häuser beide schon stehen) und außer die Hangabsicherung solltet ihr euch auch Gedanken darüber machen ob es Belichtungstechnisch oder auch Aussichtstechnisch Nachteile für euch hat. Die Frage ist auch wie möchte euer Nachbar den entstehenden Hang zu euch absichern? L-Steine, Natursteine oder abgetreppt oder etwas ganz anderes (nicht das ihr nachher von euren Fenstern immer auf eine unschöne Betonwand schaut).
 
T

TinaPankraz

@Dindin
Vom Licht her passt es. Zu unserem Nachbarn ist eigentlich nur das Gästebad geplant (das hat aber ein Fenster auf der anderen Seite) und die Rückwand vom Wohnzimmer und da wir mit unserem Haus weiter nach hinten gehen passt das und die Aussicht geht auch nach hinten. Hierbei haben wir keine Probleme. Wir hätten wirklich "nur" das Problem mit dem Abwasser und den Gefahren bei unserem Bau. Wer musste bei euch die Kosten für die Absicherung tragen?
 
D

Dindin

Da wir auf dem ursprünglichen Geländeniveau geblieben sind und der Nachbar (der nach uns gebaut hat) die Erhöhung vorgenommen hat, hat dieser auch die kompletten Kosten für die Aufschüttung, das Abfangen und die Wasserhaltung tragen müssen bzw. muss es noch.
Allerdings haben wir dadurch auch keinerlei Einfluss darauf, wie z. B. das Abfangen der Aufschüttung aussehen wird, d. h. es könnte sein das es uns optisch überhaupt nicht zusagt. Außerdem haben wir auch keinerlei Garantie dafür, dass das Abfangen der Aufschüttung und die Wasserhaltung korrekt ausgeführt wurden, da müssen wir uns einfach darauf verlassen das es so ist. Und wenn die Mauer dann doch umkippt trägt der Nachbar die Kosten für den entstandenen Schaden (hoffen wir mal das dies nie passiert).
 
Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
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