E
Escroda
Hallo Tina,
es gibt bei euch doch einen Bebauungsplan, der anscheinend alle Höhen festsetzt. Leider fehlen ausgerechnet die textlichen Festsetzungen in den Dokumenten, die die Gemeinde veröffentlicht hat. Aber aus den Ausführungen in der Begründung schließe ich, dass Maximalhöhen für Erdgeschossfußboden, Traufe und First festgesetzt sind. Da muss zunächst mal die Gemeinde bereit sein, Befreiungen zu erteilen (was ich bezweifle). Doch selbst wenn die Gemeinde für euren Nachbarn eine Befreiung von der Einhaltung der Erdgeschossfußbodenhöhe erteilt, heisst das noch lange nicht, dass Ihr von der Einhaltung der Traufhöhe befreit werdet, nur weil der Nachbar sein Einverständnis gegeben hat.
Ich schließe aus deinen Beiträgen, dass ihr ein Südgrundstück habt, das von der Straße her abfällt. Dann solltet ihr bedenken, je weiter ihr von der Straße nach hinten baut, umso größer wird der Höhenunterschied zum Nachbarn, da sich die festgesetzten Höhen auf das vorhandene Gelände am Gebäude beziehen.
Vielleicht möchte euer Nachbar auch, dass ihr der Eintragung einer Baulast zustimmt, da durch die Erhöhung die Wandhöhe einer eventuellen Grenzgarage eine Privilegierung nach §8 Landesbauordnung verhindert und somit Abstandsflächen auslöst.
Sind natürlich alles nur Mutmaßungen, die dich vor voreiligen Zugeständnissen im Gespräch mit dem Nachbarn bewahren sollen.
es gibt bei euch doch einen Bebauungsplan, der anscheinend alle Höhen festsetzt. Leider fehlen ausgerechnet die textlichen Festsetzungen in den Dokumenten, die die Gemeinde veröffentlicht hat. Aber aus den Ausführungen in der Begründung schließe ich, dass Maximalhöhen für Erdgeschossfußboden, Traufe und First festgesetzt sind. Da muss zunächst mal die Gemeinde bereit sein, Befreiungen zu erteilen (was ich bezweifle). Doch selbst wenn die Gemeinde für euren Nachbarn eine Befreiung von der Einhaltung der Erdgeschossfußbodenhöhe erteilt, heisst das noch lange nicht, dass Ihr von der Einhaltung der Traufhöhe befreit werdet, nur weil der Nachbar sein Einverständnis gegeben hat.
Ich schließe aus deinen Beiträgen, dass ihr ein Südgrundstück habt, das von der Straße her abfällt. Dann solltet ihr bedenken, je weiter ihr von der Straße nach hinten baut, umso größer wird der Höhenunterschied zum Nachbarn, da sich die festgesetzten Höhen auf das vorhandene Gelände am Gebäude beziehen.
Vielleicht möchte euer Nachbar auch, dass ihr der Eintragung einer Baulast zustimmt, da durch die Erhöhung die Wandhöhe einer eventuellen Grenzgarage eine Privilegierung nach §8 Landesbauordnung verhindert und somit Abstandsflächen auslöst.
Sind natürlich alles nur Mutmaßungen, die dich vor voreiligen Zugeständnissen im Gespräch mit dem Nachbarn bewahren sollen.