Nachbars Baukran vor unserem Haus aufstellen?

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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R

ruppsn

...nur weil man das Schaufenster von der Straße aus nicht mehr so gut sieht...?
Hm, was war noch gleich Sinn und Zweck eines Schaufensters? [emoji6]

Ansonsten wurde ja schon alles gesagt. Du musst ja auch nicht uns überzeugen, dass Dir ggf. ein Nachteil entsteht, sondern das Amt bzw. genau dort mal nachfragen. Verkehrsrechtliche Anordnung heißt das bei uns - Kran und Container stehen auf dem Gehweg und Parkstreifen, der Bereich ist eingezäunt. Allerdings vor unserem Grundstück und dem Bereich, wo mal unsere Haus stehen soll.

Wie lange soll denn der Kran da stehen? Lohnt es da potenziell in den Konflikt zu gehen? Wenn soviel unklar ist, bspw. warum das Zeug vor eurem Bereich steht und nicht seinem...hast Du ihn mal freundlich gefragt?
Wenn sich noch keiner bei Dir beschwert hat (auch der Gewerbetreibende nicht)...dann hab ich das Problem noch nicht verstanden. Gibt es denn aktuell eins? Oder ist es das, dass es Dich ärgert, dass der Nachbar so „dreist“ war alles bei euch abzustellen? Falls ja, mal freundlich nachfragen, warum die Lösung gewählt wurde. Vielleicht gab es ja vom Ordnungsamt auch die Zuweisung oder der Bauunternehmer hat das für notwendig erachtet oder - wie auch schon gesagt wurde - kommt noch anderes Zeug beim Nachbarn vor die Nase?! Man kann natürlich immer von bösen Absichten ausgehen (geht mir gelegentlich allerdings auch mal so, wenn ich ehrlich bin), aber ob das zielführend ist? Manchmal (häufig?) gibt es sehr gute Gründe, die man allerdings nicht erfährt, wenn man nicht fragt. Ich würde es erst mal damit versuchen, wenn’s dann böses Kalkül war, kannst Du Dir ja immer noch andere Wege überlegen.
 
C

Chinchok

Es gab wohl schon verbale Auseinandersetzungen bezüglich des Kranes mit Anwohnern. Ich selbst wohne dort nicht, das Haus ist komplett vermietet. Der Container stört in soweit nicht, da er zwar lang aber nicht hoch ist. Man hat freien Blick auf beide Schaufenster. Ich kenne die Besitzer des Hauses nicht. Mir wurde der Bauantrag (Zustimmung als Nachbar wegen Beschattung etc.) vom Bauamt zugesandt. Ein persönliches Gespräch bezüglich des Bauvorhaben gab es mit den Eigentümern nicht. Diese suchen auch nicht den Kontakt zu den Nachbarn, haben sie wohl auch noch nie so gehandhabt. Ich bin in keiner Weise auf Konfrontationskurs oder Konflikt mit den Eigentümern aus. Ich kenne nun aber auch meine Mieter schon seit vielen Jahren und weiß, dass es Ärger geben wird. Nicht von meiner Seite aus Spätestens wenn der Kran vor dem Schlafzimmer oder Wohnzimmerfenster der Mieter im Haus und vor dem Geschäft steht, wird mein Telefon nicht mehr still stehen. Deshalb versuchte ich ja im Vorfeld Information zu bekommen, um eben entsprechend agieren zu können. Aber das kann mir wohl nur das Amt, welches auch immer, rechtsverbindlich beantworten. Vielen Dank!
 
E

Escroda

das ander ein Café mit Tischen und Stühlen auf dem Gehweg.
Hier wird der Mieter/Pächter wohl eine Sondernutzungsgenehmigung haben, so dass hier das Amt vermutlich keine Wahl hatte, eine weitere Nutzung zu genehmigen.
Denke schon, dass es für die Betrieber eine Beeinträchtigung geben wird, wenn man die Schaufenster nicht mehr sehen kann.
Die Beeinträchtigungen müssen aber hingenommen werden. Natürlich nur bis zu einem gewissen Maß. Bei subjektiver Überschreitung kann man ja mal über Schadenersatzansprüche mit dem Bauherren reden, in letzter Konsequenz müsste aber ein Gericht die Verhältnismäßigkeit beurteilen.
Aber das kann mir wohl nur das Amt, welches auch immer, rechtsverbindlich beantworten.
Bezüglich der Zuständigkeit musst Du dich durchfragen. Kann bei jeder Kommune anders geregelt sein, ich würde aber auch beim Ordnungsamt anfangen. Wobei auch die Baugenehmigung Auflagen beinhalten kann, so dass Akteneinsicht (kostenpflichtig?) beim Bauamt auch hilfreich sein kann.
 
R

ruppsn

Ich bin in keiner Weise auf Konfrontationskurs oder Konflikt mit den Eigentümern aus.
Nicht, dass Du mich falsch verstehst. Das wollte ich Dir auch nicht unterstellen.

Worauf ich hinaus wollte. Du kennst Deine Mieter und vermutest, dass es Mißmut geben könnte. Als Vermieter hast Du vom Bauamt über die Baugenehmigung die Kontaktdaten des Nachbarn erhalten. Der Nachbar seinerseits hat den Kontakt zu Dir nicht gesucht. Aber Du kontaktierst ihn von Dir aus auch nicht, um einfach mal nachzufragen. Obwohl es ein Chance darstellen könnte, Konflikte zu vermeiden.

Wiederum, ich will nichts unterstellen, aber es klingt ein wenig so, als würde sich auf den Standpunkt gestellt, dass er sich bitte zu melden habe und man nicht selbst in den Dialog treten mag. Vielleicht nehme ich das aber auch einfach falsch wahr. Also kein Angriff, nur der Versuch eine andere Perspektive zu zeigen.
Viel Glück weiterhin!
 
C

Chinchok

Ich kenne den Sachverhalt erst seit nicht mal 24 Stunden. Wollte hier einfach nur nachfragen, ob jemand sich mit so etwas auskennt.

Auch bin ich nicht mehr im Besitz des Bauantrages, da es schon über 2 Jahre her ist und dementsprechend habe ich auch keine Kontaktdaten mehr.

Aber Danke, ich werde das schon selbst alles geregelt bekommen und klären.
 
R

ruppsn

Ich kenne den Sachverhalt erst seit nicht mal 24 Stunden. Wollte hier einfach nur nachfragen, ob jemand sich mit so etwas auskennt.

Auch bin ich nicht mehr im Besitz des Bauantrages, da es schon über 2 Jahre her ist und dementsprechend habe ich auch keine Kontaktdaten mehr.

Aber Danke, ich werde das schon selbst alles geregelt bekommen und klären.
Nun, das stand vorher nur nirgends... Sei‘s drum. Keiner (zumindest ich nicht) wollte Dir auf den Schlips treten, sondern nur eine Hilfestellung geben, da Du ja im Eingangspost danach gefragt hattest, was Du tun könntest... viel Erfolg!
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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