f-pNo
Hallo zusammen,
unser Grundstücksgelände ist „zweigeteilt“. Der erste Teil ist flach. Dann kommt eine Böschung von ca. 3 Meter und weiterführend ein leicht ansteigendes Gelände.
Selber sind wir noch in der Planungsphase. Wir werden unser Haus an die Böschung ansetzen und den oberen Bereich für Terrasse und etwas Garten nutzen. Seitlich des Hauses werden wir die Böschung mit L-Steinen sichern.
Und nun die aktuelle Problematik:
Am Samstag haben wir gesehen, dass unser Grundstücksnachbar in Eigenregie Baggerarbeiten durchführt. Dabei baggert er auf seinem Grundstück die Böschung komplett aus und möchte lt. Aussage im Anschluss Gabionen (Gittersteinwände) setzen. Soweit, so gut.
Er kam aber auf meine Frau zu und fragte, wie wir SEINE Abbruchfläche des Hangs stützen wollten. Also dort, wo er bis an unsere Grundstücksgrenze wegbaggert, sollen wir jetzt den Hang gegen mögliches Abrutschen stützen.
Zudem hat meine Frau bei der Begehung unseres Grundstücks auch keine Grundstückspflöcke o.ä. ausmachen können, welche die direkte Grundstücksbegrenzung darstellen (es könnte also sein, dass er im schlimmsten Fall von unseren Grundstück was wegbaggert).
Persönlich bin ich der Meinung, dass die Absicherung des Hanges seine Aufgabe ist. Am Samstag berichteten wir unseren Planungsingenieur davon. Dieser meinte (und dem stimmen wir zu), dass der Nachbar:
1. sollte er unser Grundstück mit seiner Baggerarbeit in Mitleidenschaft ziehen, dieses wieder in den Originalzustand zurückversetzen muss und
2. da er den Hang auf seiner Seite komplett wegnimmt, er auch für die Sicherung seiner Grube/unseres Grundstücks gegen Abrutschen zuständig ist.
So sehen wir es auch. Aber was, wenn der Nachbares nicht so sieht? Wir haben eigentlich keine Lust, schon vor dem erstenSpatenstich einen Nachbarschaftsstreit vom Zaun zu brechen.
f-pNo
unser Grundstücksgelände ist „zweigeteilt“. Der erste Teil ist flach. Dann kommt eine Böschung von ca. 3 Meter und weiterführend ein leicht ansteigendes Gelände.
Selber sind wir noch in der Planungsphase. Wir werden unser Haus an die Böschung ansetzen und den oberen Bereich für Terrasse und etwas Garten nutzen. Seitlich des Hauses werden wir die Böschung mit L-Steinen sichern.
Und nun die aktuelle Problematik:
Am Samstag haben wir gesehen, dass unser Grundstücksnachbar in Eigenregie Baggerarbeiten durchführt. Dabei baggert er auf seinem Grundstück die Böschung komplett aus und möchte lt. Aussage im Anschluss Gabionen (Gittersteinwände) setzen. Soweit, so gut.
Er kam aber auf meine Frau zu und fragte, wie wir SEINE Abbruchfläche des Hangs stützen wollten. Also dort, wo er bis an unsere Grundstücksgrenze wegbaggert, sollen wir jetzt den Hang gegen mögliches Abrutschen stützen.
Zudem hat meine Frau bei der Begehung unseres Grundstücks auch keine Grundstückspflöcke o.ä. ausmachen können, welche die direkte Grundstücksbegrenzung darstellen (es könnte also sein, dass er im schlimmsten Fall von unseren Grundstück was wegbaggert).
Persönlich bin ich der Meinung, dass die Absicherung des Hanges seine Aufgabe ist. Am Samstag berichteten wir unseren Planungsingenieur davon. Dieser meinte (und dem stimmen wir zu), dass der Nachbar:
1. sollte er unser Grundstück mit seiner Baggerarbeit in Mitleidenschaft ziehen, dieses wieder in den Originalzustand zurückversetzen muss und
2. da er den Hang auf seiner Seite komplett wegnimmt, er auch für die Sicherung seiner Grube/unseres Grundstücks gegen Abrutschen zuständig ist.
So sehen wir es auch. Aber was, wenn der Nachbares nicht so sieht? Wir haben eigentlich keine Lust, schon vor dem erstenSpatenstich einen Nachbarschaftsstreit vom Zaun zu brechen.
f-pNo