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quisel
Nun, da ticken dann in Hessen wohl die Uhren etwas anders. Da muss auf dem Bauantragsformular lediglich der Bruttorauminhalt zur Gebührenermittlung angegeben werden. Die Herstellungskosten sind da nur bei Vorhaben ohne Rauminhalt anzugeben.Im Offiziellen Formular muss man die Baukosten angeben. Und den Sachbearbeiter geht es wohl deshalb etwas an, weil sich daraus die Gebühren für die Baugenehmigung berechnen.
Wie auch immer, wir haben jetzt die kompletten Pläne, Baubeschreibung und Lageplan (Text + Zeichnungen) mitgegeben. Einer hat direkt an der Haustür unterschrieben, der wollte es garnicht so genau wissen. Da wir uns an den Bebauungsplan und die Landesbauordnung halten, gibt's da nicht so viel zu diskutieren.
Ich denke aber mal, dass die (Roh-)Baukosten doch gar nicht mal das "Interessante" sind. Klar hab ich da Unterschiede, je nach Konstruktion, aber ich mache mich doch mit der Angabe der Robaukosten nicht nackig. Überschlägig (ob teuer oder nicht), das kann doch jeder schon rein optisch bestimmen, der schon mal gebaut hat und jeden Tag den Blick auf das Bauvorhaben hat. Letztendlich trennt sich die Spreu vom Weizen aber doch hauptsächlich in der Größe des Vorhabens und vor allem bei der letztendlichen Ausstattung. Über letztere macht der Bauantrag aber doch gar keine Aussage.
Ich denke, der von dir nun gewählte Weg, war langfristig der richtige.