@Matthew03 : Aufrichtigen Dank für deine ermunternden Worte!
@kaho674 : Ich denke nicht, dass man sich verbiegen muss, um beim Nachbarn zu klingeln, ihm die Pläne zu erläutern und ihn von den Vorteilen einer Anbauverpflichtung zu überzeugen. Schließlich eröffnet diese auch ihm weitere Möglichkeiten der Grenzbebauung.
Vielleicht hätte das noch in meinen Beitrag #17 gehört, denn der beiderseitige Vorteil, dass die Länge der Anbauverpflichtung nicht auf die maximal zulässige Grenzbebauung durch privilegierte Gebäude angerechnet wird, ist zugleich auch beiderseitiger Nachteil, da der Nachbar zusätzlich einen 9m Schuppen oder Carport auf die Grenze setzen darf. Das könnte man natürlich in der Verpflichtungserklärung wieder ausschließen, dann hätte der Nachbar aber tatsächlich keinen Vorteil, außer seine Garage erhöhen zu dürfen, was hier aber sinnlos erscheint.