Nachträgliche Errichtung von Carports zu Haus im Hang

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Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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H

hanse987

Ist der Gehweg abgesenkt? Wenn nein, darf dieser an der der Stelle überhaupt abgesenkt werden für eine Zufahrt?
 
Yaso2.0

Yaso2.0

ein paar 10.000er"

Ich denke zwar nicht, dass ihr sechsstellig werdet, aber ein hoher fünfstelliger Betrag dürfte euch da sicher erwarten.

Wir hatten ein Angebot für 26m Stützwand mit 180cm hohen Winkelsteinen und 14m Stützwand mit 155 - 80cm Steinen, 50cbm Erdaushub + Entsorgung, knappe 45k.

Unsere Kosten jetzt (mit einer Firma, dessen Eigentümer ein sehr guter Freund unseres sehr guten Freundes ist :) ) belaufen sich auf rund 20k + ca. 1,5 k für Erdaushub + Entsorgung. Er hat uns aber die Winkelsteine zum Einkaufspreis überlassen. Daher schon ein sehr gutes Angebot.


Unsere Erfahrung war, dass es sehr schwierig ist Firmen für kleine und dann auch noch schwierige Projekte zu finden.

Daher denke ich, dass es evtl. eine größere Herausforderung wird, die passende Firma zu finden.
 
WilderSueden

WilderSueden

Wie viel Platz habt ihr denn vom Stellplatz zum Haus und von welchem Höhenunterschied reden wir hier? Problem ist ja nicht nur dass das fertige Konstrukt halten muss, ihr müsst das ja auch während der Bauphase sichern können. Da stellt sich für mich die Frage ob das überhaupt abzuböschen ist. Dazu ist eine Stützmauer in der Regel gegen den Hang geneigt sodass ihr da auch leicht einen Meter mehr Platz braucht als gedacht.

Bei der Skizze kam mir ein Schnappschuss aus dem Urlaub in den Sinn:
nachtraegliche-errichtung-von-carports-zu-haus-im-hang-577132-1.jpg
 
M

MrsAndMr

ich würde zuerst prüfen ob du so bauen darfst. Eventuell verbietet die Nähe zur Strasse solche Stellplätze da du nur rückwärts auf die Strasse fahren kannst und so den fliessenden Verkehr gefährdest (oder rückwärts einparken...). Bie Bundesstrassen ist das nicht erlaubt, Kreisstrasse wäre wohl O.K. (in NRW)

Aktuell war das ein Problem bei einem Bau in der Familie so. Die mussten Platz schaffen (Haus auch im (Steil)Hang) um par. zur Strasse parken zu können.
Die Baugenehmigung liegt noch nicht vor - es gibt aber eine "gute Verbindung" zum Bauamt und für das Vorhaben wurde als mündliche Vorabinfo grünes Licht gegeben.

Ist der Gehweg abgesenkt? Wenn nein, darf dieser an der der Stelle überhaupt abgesenkt werden für eine Zufahrt?
Ja ist bereits abgesenkt! In der alten Baugenehmigung vom Haus wurden schon mal Stellplätze an der Stelle genehmigt.

Ich denke zwar nicht, dass ihr sechsstellig werdet, aber ein hoher fünfstelliger Betrag dürfte euch da sicher erwarten.

Wir hatten ein Angebot für 26m Stützwand mit 180cm hohen Winkelsteinen und 14m Stützwand mit 155 - 80cm Steinen, 50cbm Erdaushub + Entsorgung, knappe 45k. Unsere Kosten jetzt (mit einer Firma, dessen Eigentümer ein sehr guter Freund unseres sehr guten Freundes ist :) ) belaufen sich auf rund 20k + ca. 1,5 k für Erdaushub + Entsorgung. Er hat uns aber die Winkelsteine zum Einkaufspreis überlassen. Daher schon ein sehr gutes Angebot.

Unsere Erfahrung war, dass es sehr schwierig ist Firmen für kleine und dann auch noch schwierige Projekte zu finden.

Daher denke ich, dass es evtl. eine größere Herausforderung wird, die passende Firma zu finden.
Bei uns ist der Hang wohl deutlich steiler, so dass es wohl um deutlich größere Erdmengen geht. Aber das sind trotzdem wertvolle Infos, danke für diese Erfahrungswerte! Habe auch die Befürchtung, dass wir es nicht leicht haben werden, einen Tiefbauer für dieses Vorhaben zu finden.

Wie viel Platz habt ihr denn vom Stellplatz zum Haus und von welchem Höhenunterschied reden wir hier? Problem ist ja nicht nur dass das fertige Konstrukt halten muss, ihr müsst das ja auch während der Bauphase sichern können. Da stellt sich für mich die Frage ob das überhaupt abzuböschen ist. Dazu ist eine Stützmauer in der Regel gegen den Hang geneigt sodass ihr da auch leicht einen Meter mehr Platz braucht als gedacht.

Bei der Skizze kam mir ein Schnappschuss aus dem Urlaub in den Sinn:
Platz vor dem Stellplatz dürften so ~1,5-2m sein - hoffe das reicht für die Abböschung. Der Hang selbst sieht tatsächlich ähnlich zu dem auf dem Foto aus. Der Höhenunterschied zwischen Straßenebene zur ersten Hauseingangsebene sind ca. 5 m auf eine Länge von etwa 8 m (d.h. Hangneigungswinkel ca. 32 Grad).
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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