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Lordelox
Hallo,
Ich habe eine Frage zur Bauzeitverlängerung von Verbraucherbauverträgen. Unser Bauunternehmer hat uns einen Nachtrag mit einer Bauzeitverlängerung von 2 Monaten vorgelegt mit der Begründung, dass unsere Zufahrt zum Grundstück zu klein sein.
Ein Baukran und 4-Achser kommen wohl problemlos hin, aber ein Gliederzug oder Sattelzug kommen nicht um die Kurve.
Das Grundstück war bei Vertragsabschluss bekannt und hätte durch ihn geprüft werden können.
Wir bauen eine Stadtvilla, monolitisch mit 2 Vollgeschossen.
Hat der Bauunternehmer ein berechtigtes Interesse die Bauzeitverlängerung zu verlangen?
Wie sollten wir mit der Nachtragsforderung umgehen?
Wer trägt die Mehrkosten, falls etwaige Anlieferungen auf kleinere Fahrzeuge umgeladen werden müssen?
Viele Grüße und Danke für euer Tipps.
Ich habe eine Frage zur Bauzeitverlängerung von Verbraucherbauverträgen. Unser Bauunternehmer hat uns einen Nachtrag mit einer Bauzeitverlängerung von 2 Monaten vorgelegt mit der Begründung, dass unsere Zufahrt zum Grundstück zu klein sein.
Ein Baukran und 4-Achser kommen wohl problemlos hin, aber ein Gliederzug oder Sattelzug kommen nicht um die Kurve.
Das Grundstück war bei Vertragsabschluss bekannt und hätte durch ihn geprüft werden können.
Wir bauen eine Stadtvilla, monolitisch mit 2 Vollgeschossen.
Hat der Bauunternehmer ein berechtigtes Interesse die Bauzeitverlängerung zu verlangen?
Wie sollten wir mit der Nachtragsforderung umgehen?
Wer trägt die Mehrkosten, falls etwaige Anlieferungen auf kleinere Fahrzeuge umgeladen werden müssen?
Viele Grüße und Danke für euer Tipps.