Nahwärme Anschluss - Fragen/Einschätzungen

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Zuletzt aktualisiert 25.12.2024
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askforafriend

askforafriend

Im Bebauungsplan steht nichts von "Abnahmezwang"
"Im Zuge der Erschließungsmaßnahme wird das Baugebiet an das aufzubauende Fernwärmenetz der Nahwärme XX AG
angeschlossen. Der Anschluss je Baugrundstück an das Nahwärmenetz wird zwingend vorgeschrieben."

Wo sind die Juristen: Eigentlich heißt das doch nur, dass das Grundstück angeschlossen sein muss, aber nichts davon, dass ich dann auch deren Leistungen abnehmen muss? ;)

Ich finde ja gut, dass die Nahwärme in den Dörfern zu 100% Öko ist. Alles gut. Ich würde das auch abnehmen - aber halt verbrauchsabhängig ohne Mindestabnahme. Ich hab ja nix gegen 67,50 Euro Heizung und Warmwasser im Monat. Was zahlen die Leuts so für ihre KfW55/40 Häuser? Sicherlich doch keine 30 Euro oder?
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Wenn die Abnehmer weniger werden steigen die Gebuehren. Wenn der Anschluss hergestellt wird, zahlst zumindest die Grundgebuehr.

Eine Bekannte zahlt inzwichen 160 Grundgebuehr und 40 fuer Verbrauch, da weniger Abnehmer als projektiert. Die sind nach einem Jahr soweit zu verkaufen.
 
askforafriend

askforafriend

Ja gut - irgendwann macht der Betreiber pleite und dann bist wieder raus oder ;)
 
Zuletzt aktualisiert 25.12.2024
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