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SaniererNRW123
Du scheinst nicht aus der Immobilienbranche zu kommen.ja den Anschlusszwang kann sie vorschreiben, aber nicht die Bezugsmenge. Aber jeder Vertrag mit der Fernwärme läuft irgendwann ab. Zusätzliche Heizung kann nicht verboten werden. Energiestandard kann die Gemeinde nicht vorschreiben, (Bundesgesetzt gilt hier).
Die Gemeinde kann inzwischen fast alles vorschreiben (zumindest in Neubaugebieten). Inzwischen ist sie sogar gem. Baugesetzbuch dazu verpflichtet, Klimaschutz zu prüfen und diverse Punkte im Bebauungsplan zu berücksichtigen. Was dort nicht geht, wird im Rahmen von Städtebaulichen Verträgen, Grundstückskaufverträgen und privatschriftlichen Vereinbarungen/Dienstbarkeiten geregelt. U.a. ein Anschluss- und Nutzungszwang von Nah-/Fernwärme (für eine gewisse Zeit) oder ein Effizienzlevel (habe ich gerade für einen Kunden auf dem Tisch, der zwingend Kfw 40 erreichen muss). Das ist juristisch sauber.
Wie immer sind natürlich handwerkliche Fehler angreifbar...