Nebenkosten - Was zählt dazu?

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RobsonMKK

RobsonMKK

Mietverträge müssen, wie die meisten Verträge, nicht in schriftform gemacht werden.
Das ist also kein Problem.
 
A

Alex85

Mietverträge müssen, wie die meisten Verträge, nicht in schriftform gemacht werden.
Das ist also kein Problem.
Jop, das Schließen des Mietvertrags ist das eine (und alleine durch das dauerhafte Wohnen gegen regelmäßige Zahlung doch schon begründet). Das Fehlen einer nachweisbaren Vereinbarung zur Umlage von Betriebskosten oder auch die Klauseln zu Kleinreparaturen führen dazu, dass diese rein zu Lasten des Vermieters gehen.
Aber sei es drum, der Aspekt sollte ja nicht groß diskutiert werden. Ich würde diesen Zustand dringend ändern wollen.
 
Y

ypg

Mietverträge müssen, wie die meisten Verträge, nicht in schriftform gemacht werden.
Das ist also kein Problem.
Ich hab mit einem Mietverhältnis ohne Vertrag überhaupt kein Problem.
Aber wenn was schriftlich nicht geregelt ist, muss man als Vermieter damit leben, dass Umlagen nicht getätigt werden können. Ganz einfach!
Umgekehrt verhält es sich ähnlich, dass Mieter eben nicht bei zB Kleinreparaturen selbst ran müssen.

Vertrag per Handschlag hat nun mal keine Vertragsgestaltung, auf die man sich bei Forderungen stützen kann.
Ja, es ist nicht diskussionswürdig [emoji2]
 
S

Specki

Danke für die paar Hinweise, es scheint also jetzt nichts zu geben, was ich nicht bedacht habe. Alles was noch aufgezählt wurde, trifft bei uns nicht zu.

Wegen der Leute die fleißig weiterdiskutieren wollen, ob schriftlicher Mietvertrag oder nicht.
Es besteht ein sehr nahes Verwandschaftsverhältniss zum Mieter, also haben wir auf einen schriftlichen Mietvertrag verzichtet. Ja, ich weiß, sowas kann riskant sein, aber ich bin in der Lage das Risiko selbst abzuschätzen und habe mich dafür entschieden.
So, jetzt dürft ihr weiterdiskutieren, wenn ihr wollt ;)

Gruß
Specki
 
Zuletzt aktualisiert 25.12.2024
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