Vielleicht noch ergänzend,
Das Gartengrundstück war in der HQ Karte aus 2009 noch nicht betroffen. Auf der Karte Stand 2019 jetzt doch.
Ich denke daran ne Bauvoranfrage zustellen mit entsprechenden Maßnahmen, wie z.B. Haus auf Stelzen bzw. Höher setzen
Na ja, den Behörden ist der Schutz
deines Gebäudes relativ egal. Es geht
ums Gemeinwohl, also die Behinderung des Abflusses bei einem "hundertjährigen
Hochwasserereignis".
Wenn da ein Haus steht, fliesst das Wasser schlechter ab oder wird "ungünstig"
umgeleitet. Darum geht es in der Regel. D.h. Maßnahmen wären
Ausgleichmassnahmen wie Senken in die entsprechende Menge Wasser fliessen
können. Die sind auf deiner Grundstücksgröße eher nicht realisierbar.
Praktische Erfahrungen habe ich nicht. Würde eher ungerne in eine HQ100
Gebiet bauen wollen
Aber vermutlich wird das in jedem Fall separat geprüft. Und wenn es ein schönes, bebaubares Grundstück und dann auch noch bezahlbar ist, warum nicht.
Vertraglich würde ich mir immer Rücktrittsrecht (Rückabwicklung) vorbehalten
falls Baugenehmigung nicht erteilt wird. Nur nen Liegestuhl auf dem Grundstück
macht dich ja auch nicht glücklich(er)
Viel Erfolg !