Statik ist auf jeden Fall nicht drin, das kommt extra. Brand und Schallschutz allein sollten auch keine 1.500€ ausmachen, wenn ich den Energieeinsparverordnung Nachweis jetzt sogar mal mit 500€ zugrunde lege...
Das sieht insgesamt von den Kosten nicht gerade rosig aus
... Auf Nachfrage wurde die Heizung im übrigen wohl doch von unserem Heizungsbauer nach unserem Energieeinsparverordnung Nachweis ausgesucht...
Der Nachweis ist immer der grobe Fahrplan, mehr nicht. Ob hier von einem Statiker tatsächlich die sinnvollste Lösung gewählt wurde, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Hierzu wäre aus Sicht der Grundlagenfeststellung eine Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs in Abhängigkeit der gewählten Bausubstanz, des Klimastandortes und des Nutzerverhaltens erforderlich. Aus diesem tatsächlichen Bedarf kommt man schlußfolgernd in Zusammenhang mit der jeweiligen techn. Lösung für Heizung, Warmwasser-Bereitung, LtM zu dem tatsächlich zu erwartenden Verbrauch. Allein diese Betrachtung führt zu einer belastbaren Bewertung der jeweils notwendigen Investitionen.
Der HB kann aus dem Nachweis bestenfalls die Bauteilgeometrie und U-Werte der Bauteile, wenn Kontrollierte-Wohnraumlüftung m/o Wärmerückgewinnung die ermittelten Luftmengen gemäß Luftmengenplan nach DIN 1946-6 und das durch den Nachweis vorgegebene Konzept (Wärmeerzeuger etc.) für seine Berechnungen verwenden!
... und mache eine separate Heizlastberechnung...
Die Heizlastberechnung nach DIN 12831 ist alleinig nicht ausreichend, insbesondere wenn Brennwertgeräte, Wärmepumpen oder Pelleter als Wärmeerzeuger angedacht wurden.
Moderne Heizungsanlagen können sehr effizient sein, allerdings nur, wenn eine komplette und umfassende Dimensionierung/ Berechnung
aller Komponenten vorliegt. Hierzu zählen u.A. die Heizflächen und z.B. die Anlagenhydraulik.
Bei einem offenen Lagerfeuer benötigt man dies allerdings nicht!
Dass Bauherren bei GU Vorhaben hinsichtlich der Anlagentechnik über den Tisch gezogen werden, ist inzwischen bekannt. Bei der teureren freien Architektenplanung sollte man das nicht vermuten. Hier wird anscheinend das "schnelle Geld" auf Kosten des Bauherren gemacht.
v.g.