Neubau: Handwerkerleistungen nach Einzug steuerlich absetzbar?

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G

guckuck2

@nordanney
Es sind pauschale 20% Kostenerstattung auf den Lohnanteil bis Max. 6000€ p.a. = 1200€ Erstattung p.a.

Gibt aber Voraussetzungen. Bezugsfertig, ich meine gar schon bezogen (unsicher), auf Rechnung und nicht bar gezahlt (Überweisung). Der Lohnanteil muss ausgewiesen sein, dh „Auffahrt hergestellt, 50€/qm“ reicht nicht, weil Material mit drin ist.
 
A

Altai

@guckuck2, genauso ist es. Man kriegt quasi wie MWSt auf den Lohn zurück. Und die Arbeitsleistungen müssen aus der Rechnung separat hervorgehen.

Wie ist das mit dem Umzug? Lässt dich der absetzen?
 
S

Scout

Lohnt sich die finanzielle Ersparnis, wenn Du dafür noch in einer Baustelle (zumindest außen wohnst)? Bei 1.200 € Lohnanteil und einem Grenzsteuersatz von 42% bekommst Du einen überschaubaren Betrag zurück. Dafür also extra zu warten, finde ich persönlich nicht sinnvoll.
Wenn aus finanziellen Gründen eh erst später die Außenanlagen dran sind, dann natürlich.
So wie ich es verstehe sind es nicht 1200 Euro Max die von deinem zu versteuernden Einkommen abziehst, sprich du erhältst nur deinen Grenzsteuersatz x 1200 Euro sondern es geht tatsächlich um deine zu zahlende Einkommensteuer (die Steuerschuld )von der aus dieser Betrag abgeht.

Also 20% von Max. 6000 Euro der reinen Lohnkosten aus haushaltsnahen Dienstleistungen per anno, die direkt von der zu entrichenden Einkommensteuer abgezogen werden. können
 
K

Kekse

Nur, wenn er beruflich bedingt ist (also hinterher deutlich kürzererr Pendelweg). Also der Umzug.
 
S

Scout

Wie ist das mit dem Umzug? Lässt dich der absetzen?
Wenn du durch den Umzug die tägliche Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt) um mindestens 1 Stunde verringern kannst, wobei eine tägliche Wegzeit verbleibt, wie sie im Berufsverkehr als normal angesehen wird, dann kannst du alles als Werbungskosten absetzen, wenigstens aber eine Pauschale von 7xx Euro.

Ansonsten kannst du die Kosten des Umzugsunternehmens prinzipiell als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen, also 20% der Lohnsumme von der Steuerschuld abziehen. Aber nur per Überweisung und Lohnsumme muss als solche ausgewiesen sein.
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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