Neubau mit Einliegerwohnung: Photovoltaik - Strom - Heizung

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Tobi_SL

Hallo,

ich weiß, dass einige meiner Fragen in anderen Threads schon mal angerissen, aber nie so genau beantwortet wurden. Deshalb hier mal mein konkreter Fall:

Meine Frau und ich wollen ein Einfamilienhaus auf Bodenplatte mit einer zusätzlichen Einliegerwohnung für die Schwiegermutter im EG bauen. Grundstück (750 qm) haben wir schon.

Natürlich soll eine Photovoltaik-Anlage auf das Satteldach mit so viel kWp auf der Südseite wie möglich. Ich habe hier schon gelesen, dass die Anlage aber nur einen Stromkreis angeschlossen werden darf. Die Einliegerwohnung würde also dauerhaft am externen Netz hängen. So viel, so klar.

Die Frage, die sich mir aber stellt, betrifft vor allem die Heizung (Luft-Wasser): Kann die Wärmepumpe und der Rest der Heizung komplett aus dem Strom der Hauptwohnung (mit Photovoltaik) betrieben werden? Oder muss das auch irgendwie aufgeteilt sein?

Wir würden natürlich gerne so viel Photovoltaik-Strom wie möglich nehmen. Sollten wir die Einliegerwohnung irgendwann mal extern vermieten, würden wir einfach eine pauschale Warm-Miete vereinbaren. Würde das dem Gesetz entsprechen? Oder muss der Strom für die Heizkosten auch getrennt ausgewiesen werden?

Noch was zu Schluss: Ich habe gesehen, dass Fertighaus-Anbieter bei den Photovoltaik-Anlagen immer ordentliche Aufschläge im Vergleich zum freien Markt verlangen und man oft auch nicht die Komponenten nach Wunsch wählen kann. Auf der anderen Seite heißt es, dass eine Anlage, die von der Baufirma direkt mit dem Haus geplant wurde, besser in das ganze Projekt integriert ist. Würdet Ihr die Photovoltaik-Anlage trotzdem extern vergeben? Was muss man in diesem Fall bei der Hausplanung beachten, damit die Installation und die Integration möglichst reibungslos funktioniert?

Danke schon mal!
 
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nordanney

Ich habe hier schon gelesen, dass die Anlage aber nur einen Stromkreis angeschlossen werden darf. Die Einliegerwohnung würde also dauerhaft am externen Netz hängen. So viel, so klar.
Nein, Du kannst auch das Thema "Mieterstrom" bespielen. Ob Du Spaß daran hast, ist eine andere Frage.
Die Frage, die sich mir aber stellt, betrifft vor allem die Heizung (Luft-Wasser): Kann die Wärmepumpe und der Rest der Heizung komplett aus dem Strom der Hauptwohnnung (mit Photovoltaik) betrieben werden? Oder muss das auch irgendwie aufgeteilt sein?
Wo hängt die WP dran? Wenn an dem Kreis, an dem die Photovoltaik hängt, dann lässt es sich sogar kaum vermeiden.
Sollten wir die Einliegerwohnung irgendwann mal extern vermieten, würden wir einfach eine pauschale Warm-Miete vereinbaren. Würde das dem Gesetz entsprechen?
Nein. Eine Pauschalmiete inkl. Heizung ist nicht gesetzeskonform. Kannst Du ja trotzdem machen, wenn der Mieter nicht meckert. grins
Noch was zu Schluss: Ich habe gesehen, dass Fertighaus-Anbieter bei den Photovoltaik-Anlagen immer ordentliche Aufschläge im Vergleich zum freien Markt verlangen und man oft auch nicht die Komponenten nach Wunsch wählen kann. Auf der anderen Seite heißt es, dass eine Anlage, die von der Baufirma direkt mit dem Haus geplant wurde, besser in das ganze Projekt integriert ist.
Nonsens. Die Hausverkäufer wollen einfach nur fett verdienen. Klatschen im Zweifel auf alle 32 Haustypen und Ausstattung dieselbe Anlage ohne weitere Planung drauf.
Würdet Ihr die Photovoltaik-Anlage trotzdem extern vergeben? Was muss man in diesem Fall bei der Hausplanung beachten, damit die Installation und die Integration möglichst reibungslos funktioniert?
Nicht trotzdem, sondern auf jeden Fall. Beachten? Entweder direkt in die Bauplanung einarbeiten (Abstimmung Leitungsverläufe, Elektrik) oder einfach Leerrohre vorbereiten.
 
T

Tobi_SL

Wow... das ging ja schnell. Vielen Dank für die Antwort.

Ich frage mich nur, wie ich die Heizkosten der vermieteten Einliegerwohnung anteilig berechnen soll, wenn die Energie für WP/Heizung aus meinen Stromkreis kommt, der zum Teil aus der Photovoltaik-Anlage und dem externen Netz gespeist wird? Und selbst wenn man irgendwie einen vernünftigen Betrag für die gesamten Heizkosten berechnet: Wie soll man den Anteil der Fußbodenheizung für die Einliegerwohnung am Gesamtkuchen ermitteln? Lassen sich die verschiedenen Wasser-Kreisläufe und der jeweilige Energiebedarf getrennt auslesen?
 
Malle Zwabber

Malle Zwabber

Ganz einfach für jede Wohnung einen Wärmemengenzähler einbauen. Somit lässt sich wie bei einem Stromzähler der genaue Verbrauch für jede Wohneinheit ermitteln.
Um den Photovoltaik Strom auch für die Heizung nutzen zu können gibt es ein besonderes Messkonzept (MK8). Das heißt, dein Zählerschrank bräuchte Platz für mindestens 3 Zähler. Wie sich das ganze dann allerdings steuerlich verhält kann ich dir leider nicht sagen.
 
H

Haus Luni

Hallo,

vielleicht kann ein Steuerberater hier helfen. Ich denke die größte Frage ist wie kann man das sinnvoll in einer Steuererklärung darstellen.

Wir haben aktuell auch ein Mietverhältnis in einer Anliegerwohnung bei dem wir nicht wissen wie viel Wasser und Heizkosten wir genau verbrauchen. Die Miete ist unter dem Durchschnitt und uns interessiert nur die monatliche Rate. Wir haben mit dem Mieter sogar vereinbart, dass dieser die Nebenkosten extra hoch ansetzen darf, dadurch hat dieser steuerliche Vorteile. Wir erhalten dafür weder eine Nachzahlung noch eine Rückerstattung. Für den Strom haben wir einen extra Zähler.

Wie er das jedoch in mit seiner jährlichen Steuererklärung macht, das weiß ich nicht.
 
N

nordanney

Ich frage mich nur, wie ich die Heizkosten der vermieteten Einliegerwohnung anteilig berechnen soll, wenn die Energie für WP/Heizung aus meinen Stromkreis kommt, der zum Teil aus der Photovoltaik-Anlage und dem externen Netz gespeist wird?
Das wird in der Tat spannend. Thema für den Steuerberater, da es hier auch um Mieterstrom geht.
Wie soll man den Anteil der Fußbodenheizung für die Einliegerwohnung am Gesamtkuchen ermitteln?
Getrennte Kreise, Wärmemengenzähler - wie in jedem normalen Mehrfamilienhaus auch.

Oder Du machst es pragmatisch. Einfach für jede Wohnung eine kleine WP. So habe ich es bei mir.

Nein. Eine Pauschalmiete inkl. Heizung ist nicht gesetzeskonform. Kannst Du ja trotzdem machen, wenn der Mieter nicht meckert. grins
Hab gestern zu schnell geantwortet. Ist ja eine Einliegerwohnung und kein Mehrfamilienhaus. Da darfst Du Inklusivmieten nehmen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.08.2024
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