J
Jann St
Also ich arbeite selbst in einem Bauunternehmen, allerdings im Geschosswohnungsbau. Hier sind WU-Bauteile also Tiefgaragen ja mittlerweile Standard aber die Diskussion trotzdem jedes mal wieder die Gleiche.
Der Unternehmer kann nur einkalkulieren, was auch ausgeschrieben wird.
Der kann erstmal nicht wissen was gewünscht ist und von dem was gewünscht wird, ist die Art der Ausführung maßgebend. Dann kann der Unternehmer erstmal auch nicht wissen nach welchen Konzept es erstellt wird (Risse zulassen und verpressen, Risse vermeiden, ect.).. Also da kann er erstmal nicht viel zu sagen (eigentlich).
Das Problem ist aber, dass Unternehmen trotz der fehlenden Angaben "WU-Keller" oder "Keller aus WU-Beton" anbieten, weil die Begrifflichkeit nicht geschützt ist..
Langes Thema ;)
Der Unternehmer kann nur einkalkulieren, was auch ausgeschrieben wird.
Der kann erstmal nicht wissen was gewünscht ist und von dem was gewünscht wird, ist die Art der Ausführung maßgebend. Dann kann der Unternehmer erstmal auch nicht wissen nach welchen Konzept es erstellt wird (Risse zulassen und verpressen, Risse vermeiden, ect.).. Also da kann er erstmal nicht viel zu sagen (eigentlich).
Das Problem ist aber, dass Unternehmen trotz der fehlenden Angaben "WU-Keller" oder "Keller aus WU-Beton" anbieten, weil die Begrifflichkeit nicht geschützt ist..
Langes Thema ;)