Neubau neben Gewerbe/Baulast

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Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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P

Polle 1967

Hallo hast du dir das auch gut überlegt, das du dort bauen willst?
Wer sagt dir das es in den nächsten 20, 50 Jahren die Lüfter auch nur 3-4 Wochen im Jahr in Betrieb sind.
Wie ist das Gebiet bei eurem Grundstück, der Lagerhalle aufgeteilt( Gewerbe-, Mischgebiet) selbst dieser Grenzwert darf kurzzeitig um 10% Überschritten werden.
Kannst du dann in der Sommerzeit überhaupt ein Fenster öffnen, wenn die Lüfter Tag und Nacht in Betrieb sind?

Mein Vorschlag für dich,da das Grundstück dir gehört, schlage in der Sommerzeit wenn die Lüfter in Betrieb sind ein Zelt dort auf halte dich den ganzen Tag und Nacht dort auf. Wenn du unsicher bist auch ein paar Tage länger. Vielleicht ist es für dich einfacher zu verstehen warum andere(auch wir) nicht auf diesem Grundstück bauen würden.
 
D

DG

und was macht das nun praktisch für den unterschied?
Ganz einfach: man kann sich unter Nachbarn in Bezug auf Baulasten schriftlich fixieren und Geld fließen lassen so viel man will und in welcher Form auch immer - das ist für das Bauamt nicht bindend. Im Klartext: die Baulast wird nur eingetragen, wenn die Baulast bauordnungsrechtlich notwendig und möglich ist. Alles andere ist Privatrecht und kann in einer Grunddienstbarkeit geregelt werden. Diese ist allerdings wiederum für das Bauamt nicht bindend bzw. unter Umständen nicht ausreichend/hinreichend.

Die Aussage, man müsse sich halt nur mit seinem Nachbarn einigen, stimmt also schlicht und ergreifend nicht.

Das hat in der Tat auch praktische Folgen, weil nämlich nicht unbedingt das gebaut wird, worauf sich die Nachbarn einvernehmlich geeinigt haben, sondern das, was baurechtlich zulässig ist. Und das weicht nicht selten von den Vorstellungen und Wünschen der Eigentümer ab - oft genug hier im Forum und in meiner täglichen Arbeit zu beobachten. Dazu auch ganz praktisch mit erheblichen Zusatzkosten verbunden.

MfG
Dirk Grafe
 
D

DG

Vielen Dank für eure bisherigen Antworten.

Um die Frage zu klären warum wir dort trotzdem Bauen wollen. JA das Grundstück ist bereits unser und uns stört der "Lärm" nicht. Die Lüfter die den Lärm machen laufen Maximal 3-4 Wochen im Jahr. Die restliche Zeit ist ruhe.
Wo ist dann das Problem, die Situation in Abstimmung mit dem Bauamt und dem Nachbarn rechtlich sauber zu fixieren?

Der Betrieber des Lagers hat berechtigterweise Null Interesse in 5 Jahren eine Klage wg. Lärmbelästigung zu führen, nur weil das jetzt im Bauantrag nicht ordentlich berücksichtig wurde und die Klage unter Umständen zur Folge hat, dass er seine Nutzung aufgeben muss. Jetzt - vor Deinem Bauantrag - ist seine letzte Chance, darauf Einfluss zu nehmen; ist Dein Bauantrag erst mal durch, ist dieser (vorbehaltlich etwaiger Fehler) rechtskräftig. Ergo verlangt der Nachbar eine Baulast und/oder Grunddienstbarkeit, also eine Vereinbarung, die ggflls. auch öffentlich-rechtlich wirkt, in Zusammenhang mit Deinem BV steht und das Thema Lärm für beide Seiten rechtsverbindlich abhakt.

Der Wertverlust, der dadurch entsteht, ist längst vorhanden, denn dass die Lüfter im Sommer laufen, ist ja offensichtlich Fakt.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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