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FrankH
Wenn das Grundstück Deinen Eltern gehört, fällt beim Kauf keine Grunderwerbsteuer für Dich an (§ 3 Nr. 6 Grunderwerbsteuergesetz: Der Erwerb durch eine Person, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt ist.). Wenn Du es geschenkt bekommst, wäre allenfalls Schenkungssteuer ein Thema, aber da sind die Freibeträge in der Regel ausreichend hoch.Das ist eben die Frage. Das Grundstück gehört aktuell meinen Eltern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Staat ein Auge zudrückt, weil meine Eltern mir das halbe Grundstück "schenken"?!