Neubau oder Haus kaufen Bj.91

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Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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Bieber0815

Unfug. Dafür gibt's mehrere Lösungen und die sind in 5 Minuten erklärt.
So ganz dumm bin ich auch nicht, wobei noch zu prüfen wäre, ob dann auch eine Baugenehmigung für den hinteren Teil erteilt werden würde. Und auf den Preis (oder Wert) hätte das ganze ja auch Auswirkung.

Wer das für mich runterhandelt, darf die Hälfte der Ersparnis behalten. Mir gegenüber heißt es dann nur: Da ist die Tür, bitte gehen Sie, wir verkaufen an jemand anderen (oder gar nicht).
 
R

rupapu

Vielen Dank für die Vielen Ratschläge hier und bitte entschuldigt, dass ich mich die ganze Woche nicht mehr gemeldet habe.

Ich vermute auch, dass ich mich nicht am Bodenrichtwert orientieren darf sondern an Angebot und Nachfrage.

Je mehr wir drüber nachdenken, ist das Grundstück nicht geeignet.
Die Hanglage nach hinten hat einen Höhenunterschied von mehr als 3 Metern. Die Grundstücksbreite beträgt ca. 18qm (recht klein - ODER?) und die Größe ca. 650qm also ein langes Grundstück.
Der Höhenunterschied von ca. 3 Metern bedeutet, dass wir nicht direkt in den Garten können was uns stören würde. Bzw. fänden wir es ebenerdig in den Garten genialer .

Der Parkettboden bei der Bestandsimmobilie sieht noch gut aus, also mir fällt nichts auf. Habe allerdings nicht unter den Kleiderschrank geschaut, aber dort wird ja später unserer stehen. Parkett ist auch nur in den Schlaf/Kinderzimmern.
Wohn-/Essbereich, Flur, Küche Treppen und Bad ist ja gefliest.

Vielleicht sollte ich versuchen so zu finanzieren, dass wir jetzt bereits das Bad und die Heizung neu machen können. Das würde allerdings bedeuten, dass wir einen schlechteren Zinssatz bekommen, muss mir mal ausrechnen was das in Euros bedeutet.

Beste Grüße
Peter
 
D

DG

So ganz dumm bin ich auch nicht, wobei noch zu prüfen wäre, ob dann auch eine Baugenehmigung für den hinteren Teil erteilt werden würde. Und auf den Preis (oder Wert) hätte das ganze ja auch Auswirkung.
Das ist ebenfalls kurzfristig zu prüfen/klären. Wenn der Grundstückszuschnitt keine 2 Häuser nebeneinander zulässt und hintereinander nicht gebaut werden kann, weil der Rest nicht im Baufenster liegt, dann ist der Rest Gartenland und damit ist die Preisgestaltung von ~80€/m² für die kompletten 1200m² in der Uhr, sprich: man zahlt vorne den Baupreis und hinten den Gartenlandpreis, ergo deutlich weniger als die von Dir angesetzten 100T€. Wenn der Verkäufer das nicht akzeptiert, geht man nach Hause und das war's - es sei denn, die 80€ sind schon der Mischpreis. Dann musst Du aber wissen, was Du mit +600m² zusätzlichem Garten anfängst bzw. ob Dir das Grundstück so viel wert ist. Wenn Du das zusätzliche Gartenland nicht nutzen kannst, dann ist das einfach nicht Dein Grundstück - fertig.

Wer das für mich runterhandelt, darf die Hälfte der Ersparnis behalten. Mir gegenüber heißt es dann nur: Da ist die Tür, bitte gehen Sie, wir verkaufen an jemand anderen (oder gar nicht).
Das Runterhandeln ist ganz einfach: Du machst einen weiteren Besichtigungstermin mit einem SV, sprichst das Objekt dann mit dem SV durch und legst dann zusammen mit dem SV fest, wie viel Du für das Haus zahlen kannst, ohne dass Du Dir finanziell das Genick brichst. Wenn das Haus nach der Beurteilung des SV tatsächlich immer noch in Betracht kommt, gibst Du ein schriftliches (!!) Angebot ab und wartest ab, was passiert. Wenn Du im Verhandeln geschickt bist, kannst Du das auch mündlich tun, aber dazu muss man schon Erfahrung haben.

Wenn die Preisvorstellung der Verkäufer (für Dich) utopisch ist, kannst Du nur abwarten, bis der Preis fällt, also die Zeit für Dich spielen lassen - das Angebot aber trotzdem abgeben und immer schriftlich. Wenn jemand anders 50T€ mehr zahlt, dann ist das eben so - es hat aber keinen Sinn, einen für Dich inakzeptablen Preis zu zahlen. Dann ist der VK zwar zufrieden, aber Du gehst kaputt. Wenn es so sein sollte, dann ist das eben nicht Dein Haus; nicht schlimm - gibt noch andere.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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