Y
ypg
Nein. Vollerschlossen bedeutet, dass alles am Grundstück liegt. Der Eigentümer ist dann später für sein Grundstück und was darauf verlegt wird, selbst verantwortlich.Ist es nicht üblich, dass das alles schon aufm Grundstück liegt?
Meist ist es so, dass man in einem Neubaugebiet die Erschließungskosten nach Par. x und y als Käufer tragen muss.Bisher ging ich davon aus, dass wir mit unserem abgegebenen Gebot den Preis für ein am Ende vollerschlossenes Grundstück zahlen.
Nein. Du kaufst ein Grundstück, welches ca. xy groß ist. Mittlerweile werden auch oftmals keine Grenzsteine mehr gesetzt, sondern nur noch Holzpfosten. Wenn das Haus draufsteht, kommt nochmal der Vermesser (Achtung: Deine Kosten) und vermisst alles ordentlich.Nachvermarkungskosten oder Setzen der Grenzsteine. Ist sowas nicht eigentlich schon gegeben bei einem erschlossenen Grundstück.
Ja sicher, ist ja Dein Grundstück. Keiner weiß, wo Dein Haus stehen wird.Und was meinen die mit Kosten für Hausanschluss (Wasser)…. Aber hier könnte man auch interpretieren, dass ich die Kosten von der Straße bis zum Haus tragen muss.
Die Versorger haben oftmals Pauschalen für Anschluss inkl. 15 Meter. Egal, ob Dein Haus 5 oder 15 Meter vom Versorgungspunkt weg steht, kostet alles gleich.
Ich finde das sogar noch günstig.Kosten für den Kontrollschacht... Klar. Aber Kostenhöhe von fast 5000€ gerechtfertigt?
Mühlacker: hatten wir schonmal hier im Forum.