Trotzdem ist es doch noch so das der Antrag auf BAFA-Förderung vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss? Also quasi bevor der Vertrag mit nem GU bzw. Haushersteller unterschrieben worden ist oder nicht?
Das würde mich auch mal interessieren, wer damit Erfahrung hat. Die Regelung des Antrages vor einer vertraglichen Regelung zur Herstellung der Wärmepumpe galt ja bereits vor der Novellierung der Förderung. Hat es letztes Jahr eventuell jemand genutzt mit einem "normalen" Vertrag mit einem GU/GÜ? Dort ist im Regefall ja eine Heizungsanlage und Planung enthalten. Für die Förderung müsste aber ein Antrag vor Unterschrift gestellt werden, wobei hier sicherlich noch keine für den Antrag benötigten Details der Wärmepumpe bekannt sind... Teufelskreis? Lassen die GUs da mit sich reden und nehmen die Wärmepumpe vorerst aus dem Vertrag heraus, natürlich mit vorherigem Festsetzen der Kosten, und macht dann einen gesonderten Vertrag nach Planung und Antrag bei der BAFA?
Kann jemand vielleicht aus Erfahrung abschätzen, ob sich mittlerweile eine Sole-Wärmepumpe mit der 35% Förderung im Vergleich zur Luft-Wasser-Wärmepumpe rechnet? Mit Sonde wahrscheinlich immer noch schwierig, mit Erdflächen/Ringkolben-Kollektor könnte es sich mittlerweile über die höhere Jahresarbeitszahl sogar amortisieren oder?