K
KPS
Für den Messablauf selbst und die Grenzwerte hat sich in der Energieeinsparverordnung 2009 gegenüber den bislang geltenden Festlegungen nichts geändert.
Nach DIN V 18599-2 Tabelle 4 werden Gebäude in Abhängigkeit Ihrer Dichtheit in Kategorien I-IV eingeteilt.
Das zu Vergleichszwecken im Rahmen der Energieeinsparverordnung-Berechnung heranzuziehende Referenzgebäude orientiert zwar auf Kategorie I, jedoch könnte im zu berechnenden Gebäude wohl durchaus die Kategorie II angesetzt werden, falls der Qp-Grenzwert rechnerisch (auch ohne Blower-Door-Messung) unterschritten wird.
Nach DIN V 18599-2 Tabelle 4 werden Gebäude in Abhängigkeit Ihrer Dichtheit in Kategorien I-IV eingeteilt.
Das zu Vergleichszwecken im Rahmen der Energieeinsparverordnung-Berechnung heranzuziehende Referenzgebäude orientiert zwar auf Kategorie I, jedoch könnte im zu berechnenden Gebäude wohl durchaus die Kategorie II angesetzt werden, falls der Qp-Grenzwert rechnerisch (auch ohne Blower-Door-Messung) unterschritten wird.