Neue Gasheizung in Altbau?

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Erik_I

Hallo Gibson,

ja das stimmt, entsprechend dem Landes-Erdwärmegesetz sind bei bestehenden Wohnbauten ab 50 Quadratmetern zehn Prozent des Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser durch den Einsatz von erneuerbaren Energien (Biomasse, Sonnenenergie, Erdwärme, Bioöl und Biogas) zu decken, sofern die Heizungsanlage ausgetauscht wird.

Ich würde in deinem Fall, da ja eine Heizungsanlage vorhanden ist, auch von einem Austausch ausgehen.
Ausnahmen von der Erfüllung der Anforderungen gibt es nur, wenn

  • andere öffentlich-rechtliche Vorschriften der Erfüllung entgegenstehen,
  • eine Umsetzung technisch nicht möglich ist,
  • der Umbau eine unbillige Härte für den Hausbesitzer darstellt (z.B. wenn er selbst nicht über genügend finanzielle Mittel verfügt) oder
  • bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes Erneuerbare Energien genutzt wurden.
Jedoch findet sich die Regelung, dass die Anforderungen jedoch nur zu erfüllen sind, wenn die zentrale Heizungsanlage ausgetauscht wird. Gas- oder Öletagenheizungen sind von den Bestimmungen ausgenommen. Das ist hier nun die Detailfrage, die es auch noch zu betrachten gilt, um zu prüfen, ob das Gesetz bei dir zu Anwendung kommt.
Und ich bin der Meinung, dass dein Kaminofen hier sicherlich dazu gezählt werden kann, aber auch hier ist das eine Detailfrage und du solltest dich an einen Energieberater wenden, der die den sowieso benötigten Energieausweis erstellt, den du auch für den Nachweis und etwaige Förderungen benötigst. Aber grundsätzlich sollten mit der Kombination des bestehenden Kamins und einer neuen Gasheizungsanlage die Anforderungen erfüllt werden.
 
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Zuletzt aktualisiert 09.01.2025
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