M
Maier GmbH
Guest
Keine Panik!
Hi!
Kaufvertrag bricht Mietvertrag nicht. Das heißt, ihr könnt in der Wohnung bleiben und der neue Eigentümer der Immobilie muss euch zum selben Mietvertrag übernehmen! Es sei denn, er stellt einen Anspruch auf Eigennutzung, dann müsstet ihr unter einer Frist die Wohnung verlassen. Allerdings ist dies an strenge Auflagen gebunden.
Also noch brennt das Haus nicht!
LG
Hi!
Kaufvertrag bricht Mietvertrag nicht. Das heißt, ihr könnt in der Wohnung bleiben und der neue Eigentümer der Immobilie muss euch zum selben Mietvertrag übernehmen! Es sei denn, er stellt einen Anspruch auf Eigennutzung, dann müsstet ihr unter einer Frist die Wohnung verlassen. Allerdings ist dies an strenge Auflagen gebunden.
Also noch brennt das Haus nicht!
LG