KlaRa
Moderator
Ein "Estrichprogramm" gibt es zwar nicht, doch es gibt die "Schnittstellenkoordination bei Flächenheizung und Flächenkühlung in Gebäuden", wo eigentlich jeder erdenkliche Schritt für die Erstellung eines Heiz-/Kühlestrich beschrieben wird.
Danach wird der Estrich zunächst einem langsamen Funktionsheizen, und nach dessen Abschluss und 2-3 Ruhetagen (ohne Temperaturzuführung) das Belegreifheizen durchgeführt.
Danach sollte ein Estrich über die Veregereife verfügen - er muss es aber nicht zwangsläufig auch.
Deshalb sind CM-Restfeuchtebestimmungen durchzuführen, bei Heizestrichen (ich nehme die Kühlestriche an dieser Stelle einmal heraus, weil sich diese Form der Temperierung in der Praxis nicht durchgesetzt hat) sind entsprechende (gefahrlose) Entnahmestellen beim Estricheinbau durch Kunststofffähnchen festzulegen.
Und wenn der Boden nach der Parkettverlegung immer noch wippt, wird sich der Parkettleger mit einem Folgeschaden befassen müssen.
Denn er hat die Prüfungs- und Sorgfaltspflicht am Verlegeuntergrund.
Was hier "laufen" könnte, ist eine bewusste Gefahrenverlagerung auf ein Folgegewerk.
Wenn es so wäre: eine schäbige Vorgehensweise (durch den Vorunternehmer und gegenüber dem Bauherrn sowie dem Folgegewerk).
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Gruß: KlaRa
Danach wird der Estrich zunächst einem langsamen Funktionsheizen, und nach dessen Abschluss und 2-3 Ruhetagen (ohne Temperaturzuführung) das Belegreifheizen durchgeführt.
Danach sollte ein Estrich über die Veregereife verfügen - er muss es aber nicht zwangsläufig auch.
Deshalb sind CM-Restfeuchtebestimmungen durchzuführen, bei Heizestrichen (ich nehme die Kühlestriche an dieser Stelle einmal heraus, weil sich diese Form der Temperierung in der Praxis nicht durchgesetzt hat) sind entsprechende (gefahrlose) Entnahmestellen beim Estricheinbau durch Kunststofffähnchen festzulegen.
Und wenn der Boden nach der Parkettverlegung immer noch wippt, wird sich der Parkettleger mit einem Folgeschaden befassen müssen.
Denn er hat die Prüfungs- und Sorgfaltspflicht am Verlegeuntergrund.
Was hier "laufen" könnte, ist eine bewusste Gefahrenverlagerung auf ein Folgegewerk.
Wenn es so wäre: eine schäbige Vorgehensweise (durch den Vorunternehmer und gegenüber dem Bauherrn sowie dem Folgegewerk).
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Gruß: KlaRa