Niedrigkosten Planung Einfamilienhaus

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Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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B

BratacDD

Hallo, ein Flachdach ist mit am teuersten das es sehr schwierig ist es abzudichten auch ist die Wasserhaltung nicht ganz ohne. Dann muss die Statik entsprechend sein da es sich ggf. Wassersäcke und Schneesäcke bilden können. Ein Pfettendach mit einer Mittelpfette und ca. 30-35 Grad Dachneigung + zwei gemauerte Giebelwände sind wahrscheinlich am günstigsten.

Der Rückbau einer Flachdachabdichtung und das entsorgen nach 10-15 Jahren verbrennt dein kostbares Geld...
Ein Schlafzimmer im Keller hat den Nachteil das du auf Grund der Bodenverhältnisse eine WU Keller bauen musst (Betonkeller) und der hat die denkbar schlechtesten bauphysikalischen Eigenschaft

Zur Elektrik, du unterschätzt wie viele Leitungen du in der Fußleiste unterbringen musst. Das steht in keiner Relation zum einfräßen der Schlitze in den Rohbau

Der Außentreppensturz ist nicht teuer nur die Folgen... Abdichtung, Isolierung im Anschluss Treppe / Außenwand, Abdichtung der Tür etc.
 
B

BratacDD

Ergänzung: die meisten Leitungen Wasser, Strom, Daten werden in Neubauten sowieso auf der Rohdecke unter dem Estrich verlegt.
 
Y

ypg

@Bratac hat es ganz gut gesagt.

Ich kann das ganze auch als Laie begreifen und hoffe, es Dir zu vermitteln: Wichtig ist bei einem Hausbau der Schutz vor Wasser - oben sowie unten.
Oben ist es das Dach. Um ein Flachdach so zu schliessen, dass es alle Voraussetzungen hat, dass das Wasser dort hinläuft, wo es geplant ist, ist schon sehr teuer.
Das, was Dein Dach dann teuer macht, willst Du nach ca. 10 Jahren wieder abreissen, um es als Untergrund für eine weitere Aufstockung zu nehmen. Das wären dann doppelte Kosten für die Bedachung. Nebenbei kann ich mir vorstellen, dass ein geplantes Flachdach gar nicht die statischen Voraussetzungen mit sich bringt. Heisst: ein Flachdach muss nicht viel tragen - wenn Du also jetzt schon dieses Flachdach so planst wie eine Zwischendecke, kommt Dich das Dach noch mal so teuer. Was wäre mit dem Treppenauge? Entweder man lässt jetzt schon ein Loch in der Decke oder man macht bei Aufstockung einen Durchbruch... Beim Schreiben schüttelt es mich schon...
Der Dreck versaut Dir alles - für immer. Da wird man nicht mehr glücklich, und Ihr werdet fluchen: hätten wir doch gleich mit vernünftigem Dach geplant. Wohnraum unter einem notwendigen, aber günstigen Dach, ist immer noch der günstigste Wohnraum.

Unten ist die Bodenplatte. Du willst Keller. Bedeutet wieder Abdichtung - kostenintensive Abdichtung für Wohnraum, welcher wegen der Betonwände kein gutes Wohnklima aufweist, zumindest nicht so ein gutes wie ein Holzständerraum oder ein gemauerter Raum. Dann die in diesem Geschoss integrierte Garage bedeutet ein Mehraufwand der Dämmung, da Garage offen nach außen ist, ein Wohnhaus aber nach Energieeinsparverordnung-Regeln gebaut werden muss.

Zur Elektrik: da gibt es Spielregeln für die Sicherheit. Waagerechte Verlegung darf man nur in Ausnahmefällen, ansonsten gehen die Strippen auf dem Boden direkt zur Stelle, wo diese senkrecht hochgezogen werden. Verboten ist die Verlegung in einem Neubau in.... rate mal... Fußleistenhöhe
Ob verboten oder untersagt oder sollte es vermieden werden... ich weiss es nicht.
Ich fang noch mal an und lösche nicht. Ich weiss nur, dass man bestimmt Abstände oben und unten einhalten muss Und was sagt der Menschenverstand? Meiner sagt mir, dass man Strippen immer so Verlegen muss, dass man später nicht direkt Kontakt mit diesen bekommt. Da kann schon mal ein kleiner Nagel in einer Fußbodenleiste einen Schwelbrand auslösen und eine Familie auslöschen.
Wir reden hier auch von Strippensträngen, die etwas mehr Volumen haben als eine Strippe, die man mal hinter einer Leiste verschwinden lässt.

Aussenkellertreppensturz... da sind wir wieder bei der Abdichtung.

Du planst mit Brachialgewalt ein Haus, welches kein Heim darstellen wird, weil eine ewige Dauerbaustelle mit Dreck und Schmutz und ewiger Unruhe.

Für mich ist eine Finanzierung, die ohne Grund schon in 10 Jahren durch sein soll, eine Gewaltfinanzierung.

Mich sollte auch wundern, wenn im Bebauungsplan Flachdach sowie Satteldach sowie 1- und 2-Geschosser sowie Haushöhen von/bis +- 5 Meter erlaubt sind. Meist geht der Bebauungsplan eine Richtung und schließt das andere aus!

Gruss Yvonne
 
Zuletzt bearbeitet:
B

Bauexperte

Guten Abend,

BratacDD und Yvonne haben Dir schon sehr gute Antworten geliefert.

Im übrigen Basieren meine Annahmen auf einem fiktiven Hausbau, ob Hoch- Tiefkeller, Firsthöhe, Bodengutachten/Lehmboden sei zunächst dahin gestellt und muss natürlich berücksichtigt werden.
So ganz "fiktiv" kann es nicht gemeint sein, denn Du beziehst Dich weiter unten erneut auf einen ausgesockelten Keller.

- Von Betonwänden hat niemand gesprochen ( es gäbe ja auch noch andere Materialien). ich gehe mal von aus du beziehst dich mit leben in Betonwänden auf das Kellergeschoss.
Ein Keller aus Betonwänden "könnte" ein zu beachtender Punkt sein; ich habe doch deutlich auf das bisher nicht vorhandene Bodengutachten hingewiesen.

Ich weiss nicht was du im Schlafzimmer machst
Vermutlich nichts anderes, als das, was andere Menschen auch darin tun ... manchmal sollen da auch Kinder bei ´rum kommen

aber für mich ist das völlig ok dies im Keller zu haben, besonders wenn dies ein Hochkeller mit ausreichendem Lichteinfall ist. Das gleiche gilt für das Vollbad, Hauswirtschaftsraum und Garage im Keller.
"Ich" hätte ein Problem damit, wenn es ein Betonkeller sein "müßte". Im Übrigen ist der Keller der teuerste Raum überhaupt, Wohnraum zu generieren. Neben den enormen Kosten für den Keller an sich, kommen nochmals Kosten für den Ausbau hinzu. Soll ein vollwertiges Bad entstehen, "können" auch Kosten für Hebeanlage mit doppeltem Heckselwerk in Deiner Kalkulation berücksichtigt werden (Entwässerung oberhalb der Rückstauebene) "müssen.

- Elektrik in Fußleisten, warum nicht? Was spricht dagegen? Ich bitte um Aufklärung.
Die DIN 18015 ... ?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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