Guten Abend,
... die Bodenplatte dafür soll schon im Oktober diesen jahres gegossen werden.
Weshalb, bzw. was erhoffst Du Dir davon?
Jetzt müssen die "Amtlichen Wege" recht zügig gehen, denken wir, damit wir alles bis im Oktober hinbekommen, aber haben wir noch einen schritt oder schritte vergessen??
- erst mal brauchen wir die ganzen Papiere von unserem architekt(Bebauungsplan,und die Gesamtkostenaufstellung sowie alles rechtliche!?)
- dann Termin bei der bank wegen der finanzierung, Parallel die papiere von einem Baufachanwalt prüfen lassen....
-Grundstück kaufen
- dann papiere bei der gemeinde einreichen und einen bauantrag für oktober stellen(das macht glaub ich der architekt?!)
- kommt dann der notarTermin ??:-D
- und dann auf den roten punkt warten und loslegen??!!
Zuvorderst und vor allem Anderen ist der Gang zur Bank oder einem unabhängigen Finanzierer - am Besten beides - angesagt; dieser Tage sind auch Versicherer eine Anfrage wert. Erst wenn Du weißt, wie viel Geld Du in die Hand nehmen kannst, kannst Du komfortabel entscheiden, wie viel Du bewegen "willst"! Und Lass Dir nicht einreden, Du müßtest ein Angebot eines Anbieters xyz in Händen halten; Banker und auch unabhängige Finanzierer können Deine Situation auch ohne Angebot sehr gut beurteilen ;)
Dann erst das Grundstück kaufen (ich unterstelle, Du weißt, weshalb Du es kaufen möchtest), dann einen öffentlichen Vermesser mit der Erstellung des Vorabzug Lageplanes beauftragen. Erst wenn der Vermesser tätig war, kann Dein Architekt den Bauantrag stellen, welcher im Übrigen über den Katasterauszug, den Bebauungsplan und die textl. Festsetzungen verfügen sollte. Liegt das Grundstück nicht in einem Bebauungsplan-Gebiet, greifen die üblichen §§.
Ob Du einen regulären Bauantrag stellen mußt oder im vereinfachten genehmigungsverfahren einreichen kannst, kann nur Dein Architekt Dir sagen.
Liebe Grüsse, Bauexperte