Nordterrasse und Küche im Süden? Feedback erwünscht

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Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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Escroda

Na ja, ob das nachträgliche Editieren wirklich so eine gute Idee ist, weiß ich nicht. Wenn man etwas verspätet (oder neue User in ein paar Wochen) in den Thread einsteigt, passen die Beiträge nicht mehr zum Eröffnungsthread und der Diskussionsverlauf ist nicht mehr nachvollziehbar.

Zum Thema: Der Bebauungsplan scheint nicht unwichtig zu sein. Stammt diese Information
Satteldach 35 Grad
daraus? Dann wäre ein Walmdach gar nicht zulässig? Warum drehst Du die Firstrichtung nicht einfach? Ist diese vielleicht ohnehin im Bebauungsplan festgesetzt, da alle Häuser auf dem Luftbild giebelständig zur Straße stehen?
Das Baufenster ist also nur 11 m breit.
Mit Baufenster ist im Allgemeinen die im Bebauungsplan durch Baugrenzen und Baulinien festgesetzte überbaubare Fläche auf dem Grundstück gemeint. Du scheinst aber die nach Bauordnungsrecht maximal mögliche Fläche zu meinen und planst dennoch 11,55m breit. Wenn unter dem noch zu vermessenden Weg auch die Abwasserleitungen liegen sollen, muss dieser IMHO mindestens 3,5m breit werden.
Der Mindestquerschnitt einer Zuwegung in besiedelten Gebieten beträgt insgesamt 3,50 m
(Quelle: Stadt Hamburg, Bauprüfdienst 3/2010)

So ein guter halber Meter ist nicht zu vernachlässigen und bei den knappen Abmessungen sollte auch der Dachüberstand berücksichtigt werden. Darf der in den Luftraum der Zuwegung hineinragen?
Es ist sicher, können wir das jetzt bitte so als gegeben hinnehmen?
Vergiss nur nicht, es im Kaufvertrag zu verankern. Baulasteintragungen sind nicht billig.
 
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