Moin,
beim Neubau eines Einfamilienhaus wird der Schallschutz durch die Angaben im Vertrag geregelt. Ist hingegen keine Schallschutzanforderung explizit geregelt, so gelten die allgemeinen Regeln der Technik.
Für einen bestimmten Standard solltest Du in Deinem LV irgendwie die DIN 4109 erwähnen. Möchtest Du höhere Schallschutzanforderungen erfüllt haben, dann gibt es die VDI 100 Schallschutzstufen I-III
Gruß