Nö, das ist ein Vertrag den beide Parteien (fast) völlig frei verhandeln können. Er hat halt festgelegt, solltest du das irgendwann wieder verkaufen wollen, dass du ihm das Haus ZWINGEND für den festgelegen Preis verkaufen wirst.
Jetzt kommt es auf die Formulierung an. Ich denke, dass das evtl auch gilt, wenn das Grundstück bereits bebaut ist. Es kann also sein (reine Laienvermutung aus dem Bauch heraus), dass du ihm das Grundstück inkl. Haus zu dem Preis auch in 10 Jahren verkaufen musst. WENN das stimmt und sich das Vorkaufsrecht nicht nur auf das unbebaute Grundstück bezieht, kann es doch sicher auch Probleme mit der Bank geben??